Internationale Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen

von: Ingrid Lühr

Gabler Verlag, 2010

ISBN: 9783834986245 , 422 Seiten

Format: PDF, OL

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Preis: 49,44 EUR

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Internationale Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen


 

6 Empfehlungen zur Ausgestaltung eines adäquaten Rechnungslegungssystems für kleine und mittelgroße Unternehmen (S. 325-326)

6.1 Erfüllung der Zahlungsbemessungs- und Informationszwecke


Die Untersuchungen der Kapitel 4 und 5 haben gezeigt, dass weder die IFRS noch der IFRS für KMU zur Erfüllung der Rechnungslegungsbedürfnisse kleiner und mittelgroßer Unternehmen geeignet sind. Selbst als Rechnungslegungssystem, das nur die Informations- und nicht die Zahlungsbemessungsinteressen erfüllen soll, ist ein IFRSbasiertes Rechnungslegungssystem nicht empfehlenswert, ihm fehlt die notwendige Praktikabilität. Zum Adressatenkreis, für welchen die IFRS gedacht sind, gehören nicht die „kleinen“, „wachsenden“ und nur eingeschränkt die „mittleren“ Unternehmen.1 Die IFRS wurden für „Kapitalmarktakteure“2 konzipiert.

Die Bedürfnisse und Interessen kleiner und mittelgroßer Unternehmen wurden offensichtlich verfehlt. Für die genannten Adressatengruppen ist der Abschluss als Informationsquelle von untergeordneter Bedeutung. 3 „Kleine“, „wachsende“ und die meisten „mittleren“ Unternehmen sind nicht auf den Bedarf einer auf Entscheidungsnützlichkeit zugeschnittenen Rechnungslegung ausgerichtet.4 Der HGB-Abschluss ist pluralistisch, er dient sowohl der Zahlungsbemessung als auch der Information.

Mit der neuen Zielsetzung für die handelsrechtliche Rechnungslegung kommt es zu einer deutlichen Funktionsverschiebung. Stand bisher der Zweck der Gewinnermittlung,6 und damit die Zahlungsbemessungsfunktion, im Vordergrund, so kann die Informationsfunktion nun nicht mehr als dieser nachgeordnet angesehen werden. Mit dem Ziel der Stärkung der Informationsfunktion unter Beibehaltung der Zahlungsbemessungsfunktion sollen beide Funktionen gleichermaßen erfüllt werden.

Der Gesetzgeber versucht genau das, was als nicht realisierbar gilt.8 Kritikpunkte am BilMoG wurden bereits ausgeführt, hervorzuheben sind insbesondere die bereitwilligen Verstöße gegen fest verankerte Prinzipien der GoB zugunsten der Informationsfunktion und zuungunsten der Zahlungsbemessungsfunktion. Die bewährte Prinzipienorientierung des HGB ist gefährdet. Zur Erfüllung der Zahlungsbemessungsfunktion wäre es besser, diese beizubehalten.

Da die Änderungen durch das BilMoG zu keiner grundsätzlich einfacheren und kostengünstigeren Lösung führen, ist genau zu prüfen, welche Änderungen sinnvoll und welche nur das Ergebnis des auf dem nationalen Gesetzgeber lastenden Drucks zur Internationalisierung der Rechnungslegung sind.