Verkehrsplanung im städtischen Raum - Richtlinien, Planungsziele und Lösungsansätze am Beispiel der Umgestaltung einer Stadtstraße

von: Robert Göldner

Diplomica Verlag GmbH, 2011

ISBN: 9783836649667 , 70 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 19,99 EUR

  • Studentische Lebensqualität und Lebensstile - Wohnen, Mobilität, Soziales, Freizeit und Berufschancen
    Entwürfe des wirtschaftspädagogischen Subjekts - Anders-Konzeption aus poststrukturalistischer Perspektive
    Vermögenskultur - Verantwortung im 21. Jahrhundert
    Oversexed and underfucked - Über die gesellschaftliche Konstruktion der Lust
    Internationalism in the Olympic Movement - Idea and Reality between Nations, Cultures, and People
    Unternehmerisches Handeln und romantischer Geist - Selbständige Erwerbsarbeit in der Kulturwirtschaft
  • Das Datenerhebungsdilemma in der empirischen Strategieforschung - Methodendiskussion und Handlungsempfehlungen am Beispiel der Lebensmittelindustrie
    Raumorientiertes Verwaltungshandeln und integrierte Quartiersentwicklung - Doppelter Gebietsbezug zwischen 'Behälterräumen' und 'Alltagsorten'
    Kunst macht Stadt - Vier Fallstudien zur Interaktion von Kunst und Stadtquartier
    Migration, Integration und Sport - Zivilgesellschaft vor Ort
    Kultur und mediale Kommunikation in sozialen Netzwerken
    Historisches Organisationslernen als Wegbereiter zukünftiger Lernprozesse - Double-Loop-Learning in einer Prozessrekonstruktion am Beispiel der Linde AG von 1954-1984
 

Mehr zum Inhalt

Verkehrsplanung im städtischen Raum - Richtlinien, Planungsziele und Lösungsansätze am Beispiel der Umgestaltung einer Stadtstraße


 

Textprobe: Kapitel 5, Erarbeitung projektbezogener Ziele: Die projektbezogenen Ziele ergeben sich u.a. aus der Mängelanalyse und den Umbauerfordernissen/Lückenschluss. Die RASt 06 ist Planungsgrundlage. Die bestehenden Nutzungsansprüche und -konflikte und die straßenräumliche Situation legen eine Trennung der Verkehrsarten nahe, um eine sichere Abwicklung des gesamten Verkehrs zu gewährleisten. Bedingungen für Radfahrer: Radverkehrsanlagen können eine sichere Verkehrsabwicklung nur dann gewährleisten, wenn sie ausreichend breit dimensioniert sind, genügend Trennräume aufweisen und keine Mindestquerschnitte aneinander gereiht sind. Momentan ist eine Kombination zwischen einem Rad- und einem Gehweg vorhanden. Die erforderliche Breite für einen gemeinsamen Rad- Gehweg liegt zwischen 2,50 m - 3,00 m bei einer Auslastung von 70 Fußgängern und Radfahrern pro Stunde. Ein gemeinsamer Rad- Gehweg ist allerdings nach dem Umbau nicht anzustreben. Jede Verkehrsart soll einen separaten Bereich zur Verfügung haben. Generell ist zwischen der Führungsart Radfahrstreifen und Radweg zu unterscheiden. In Zukunft soll ein separater Radweg oder ein Radfahrstreifen, was situationsabhängig zu prüfen ist, zum Einsatz kommen. Kann ein Radweg auf Grund vorhandener Platzprobleme nicht verwirklicht werden, ist zu klären, ob zusätzliche Flächen durch eine andere Nutzungsaufteilung der Straße gewonnen werden können. Eine Möglichkeit ist, den Platzbedarf des ruhenden Verkehrs zu nutzen. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme. Uneingeschränkte Sichtverhältnisse zwischen Kraftfahrer und Radfahrer sind zu gewährleisten. Dies ist nicht zwischen den Knotenpunkten notwendig, sondern vor allem in den Knotenpunktsbereichen. Dadurch kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht und das Überqueren von Fahrbahnen sicherer gestaltet werden. In einigen Varianten wird das Führen des Radverkehrs auf einem separaten Radfahrstreifen vorgeschlagen. Dieser würde in gleicher Höhe zur Fahrbahnverlaufen und ist in der Regel durch einen durchgezogenen Breitstrich von 0,25 m gekennzeichnet . 'Das Verkehrsaufkommen von Lkw und Bussen sollte weniger als 1000 Kfz/Tag betragen .' Wie schon im Kapitel 4.3.4 'Verkehrsbelastungen' erwähnt wurde, beträgt die momentane Belastung (Stand 2002) durch den Schwerverkehr1122 Lkw/24h. In der Prognose für das Jahr 2020 soll dieser auf 1771 Lkw/24h ansteigen. Eine hohe Parkwechselfrequenz bei geordnetem Parken auf Parkstreifen oder in Parkbuchten und ausreichend breitem Schutzstreifen zwischen Radfahrstreifen und parkenden Fahrzeugen ist hingegen kein Hindernisgrund. Kommt ein Radfahrstreifen zur Anwendung, ist darauf zu achten, dass dieser in der Regel nicht in der Gegenrichtung zu befahren ist. Bedingungen für Fußgänger: Wie schon im Kapitel 4.2 erwähnt, besteht derzeitig ein gemeinsamer Rad- Gehweg, der sich beidseitig der Petersberger Straße befindet. Diese Kombination ist zum einen zu schmal und zum anderen unsicher. Zukünftig soll ein separater Fußweg den Fußgängern zur Verfügung stehen. Durch die RASt 06 wird ein Mindestmaß mit einer Breite von 2,50 m angesetzt. Auftretende freie Bereiche zwischen Fußweg und bestehenden Begrenzungen, wie Häusern, sind sinnvoller Weise mit Hilfe eines breiteren Fußweges zu schließen. Des Weiteren können bei ausreichender Gehwegbreite Ruhebänke integriert werden. Diese benötigen einen zusätzlichen Raumbedarf von ³ 1,00 m. Für mobilitätseingeschränkte Personen soll der Gehweg hindernisfrei gestaltet werden und taktil sowie visuell abgegrenzt sein. Das beinhaltet beispielsweise abgesenkte Borde auf eine Höhe von 0 cm bis 3 cm, eine Anbringung von taktilen Hilfen wie Pflasterkanten, Begrenzungsstreifen oder Orientierungshilfen und Aufmerksamkeitsfelder an Überquerungsstellen, Bushaltebuchten, Sitzgelegenheiten oder Masten. Ein neu gestalteter Gehweg verspricht eine höhere Sicherheit und steigert den Komfort, was gleichzeitig zur Benutzung animieren soll.