Taschenbuch der Wasserversorgung

von: Johann Mutschmann, Fritz Stimmelmayr

Vieweg+Teubner (GWV), 2007

ISBN: 9783834890795 , 926 Seiten

14. Auflage

Format: PDF, OL

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Preis: 76,99 EUR

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Taschenbuch der Wasserversorgung


 

8. Brandschutz (S. 715-716)

bearbeitet von Dipl.-Ing. Joachim Rautenberg DVGW-Regelwerk, DIN-Normen, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien siehe Anhang, Kap. 14, S. 865 ff Literatur: siehe S. 723

8.1 Allgemeines

Zentrale Wasserversorgungsanlagen sollen nicht nur der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem und gesundem Trink- sowie Brauchwasser dienen, sondern auch der Brandbekämpfung und damit dem Erhalt von Volksvermögen. Bei Orten von etwa 20 000 Einwohnern an aufwärts spielt der Brandschutz bei der Dimensionierung von Hauptrohrleitungen, Hochbehältern und Maschinenanlagen keine ausschlaggebende Rolle, da in diesen Orten der Löschwasserbedarf bereits von den Stundenspitzen überschritten wird, so dass die Anlagenteile nicht eigens für den Brandschutz ausgelegt werden müssen. Hier kommen also nur zusätzlich noch die Hydranten hinzu und die Vergrößerung der Rohre in untergeordneten Seitensträngen, in denen für die WV ohne Brandschutz nur kleine DN nötig wären. In kleineren Orten jedoch müssen Behälterraum und Rohrnetz besonders auf Bereithalten und Durchfluss des anteiligen Löschwasserbedarfs ausgerichtet werden.

In Orten von etwa 3000 Einwohnern liegt der ausschließlich dem Brandschutz dienende Teil der Anlage bei etwa 30 % der Gesamtbaukosten, wenn man eine Wasserleitung ohne Berücksichtigung des Brandschutzes zum Vergleich heranzieht. Die Bereitstellung und Speicherung der anteiligen Löschwassermengen sowie die Zuführung des Löschwassers zu den Hydranten ist in den Abschnitten Wasserbedarf, Wasserspeicherung und Rohrnetzberechnung behandelt.

8.2 Löschwasserversorgung

Nur mit einer ausreichenden Löschwasserversorgung kann – neben der Beachtung der Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz – ein Löscherfolg durch die Feuerwehren erzielt werden. Die kleinste „taktisch selbstständige" Einheit der Feuerwehr ist die Löschgruppe, bestehend aus einem Gruppenführer und 8 Mann (einschließlich Melder und Maschinist). Im Regelfall werden von den 3 Trupps (Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) der Löschgruppe beim Brandeinsatz 3 C-Strahlrohre (siehe Abschn. 8.5) eingesetzt, das bedeutet – Mundstück abgeschraubt – einen Löschwasserbedarf von 3·200 = 600 l/min (für 2 h = 72m3). In besonderen Fällen (Brände mit hohem Brandpotential, wie z. B. Holzlagerplätzen, zur Kühlung von Behältern mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten usw.) kann der Löschwasserbedarf der Löschgruppe (Annahme 1 B- und 2 C-Strahlrohre) bis auf 1200 l/min ansteigen.

Zum Einsatz von Wasserwerfern für den Objektschutz bei besonderen Objekten kann darüber hinaus noch ein wesentlich höherer Löschwasserbedarf notwendig werden. Für den Löschwasserbedarf kann davon ausgegangen werden, dass – abgesehen von besonderen Großbränden – die Brandbekämpfung in der Regel innerhalb 2 h abgeschlossen werden kann (die Nachlöscharbeiten mit wesentlich geringerem Löschwasserbedarf können sich noch über einen wesentlich längeren Zeitraum, u. U. sogar mehrere Tage, hinziehen). Beim normalen Brandeinsatz geht man von einer durchschnittlichen „Deckungsbreite" einer Löschgruppe von 30 m aus, d. h. mit den 3 Strahlrohren der Löschgruppe ist eine „Brandfront" (Gebäudefront, Waldfront usw.) von ca. 30m Breite zu beherrschen. Insofern richtet sich der Löschwasserbedarf auch nach Art und Dichte der Bebauung des zu schützenden Gebiets (siehe auch Abschnitt 2.7.4).

Bei der Feuerwehr werden unterschieden – die abhängige Löschwasserversorgung (Wasserversorgung des WVU), – die unabhängige Löschwasserversorgung (offene Gewässer, Brunnen, Behälter usw.). Bei der unabhängigen Löschwasserversorgung ist noch die Unterteilung in „erschöpfliche" (z. B. Behälter, Teiche) und „unerschöpfliche" (z. B. Fluss, See) gebräuchlich. Für eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser aus der Wasserversorgungsanlage ist für die Feuerwehr ein Ringleitungssystem wesentlich besser geeignet als das Verästelungssystem. Die Nennweite der Rohrleitungen muss mindestens 100 mm betragen.

Insgesamt ist bei der Auslegung des Rohrnetzes zu beachten, dass bei Entnahme des jeweils anteiligen Löschwasserbedarfs der Druck am einzelnen Hydranten mindestens 1,5 bar (Fließdruck!) betragen muss (sonst Gefahr einer Unterbrechung der Löschwasserversorgung). In normalen WV-Anlagen (in geschlossenen Ortschaften) sollte das Verhältnis der Überflur- zu Unterflurhydranten etwa 1/3 zu 2/3 betragen. In schneereichen Gebieten sollten möglichst ausschließlich Überflurhydranten eingebaut werden. Die Abstände der Hydranten (ca. 140 m offene Bebauung, ca. 120 m geschlossene Wohnbebauung, ca. 100 m Geschäftsstraßen, ca. 80 m Industrie) sollten den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, so decken Hydranten im Kreuzungsbereich 4 Straßenstücke ab. Die Hydranten, insbesondere Vor- und Nachteile, sind in Abschnitt 7.3.2.7.5, die Löschwasserteiche und unterirdische Behälter in Abschnitt 6.7 behandelt.