Public Private Partnership und Public Public Partnership - Kooperations- und Konzessionsmodelle sowie interkommunale Zusammenarbeit im Lichte des Vergaberechts. E-BOOK

von: Elmar Loer, Hans-Werner Rengeling, Oliver Dörr, Jens-Peter Schneider, Albrecht Weber

Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2007

ISBN: 9783862340514 , 340 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 70,00 EUR

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Public Private Partnership und Public Public Partnership - Kooperations- und Konzessionsmodelle sowie interkommunale Zusammenarbeit im Lichte des Vergaberechts. E-BOOK


 

"6. Teil: Reform des europäischen und nationalen Vergaberechts (S. 306-308)

A. Europäische Vorgaben sowie deren vollzogene und geplante Umsetzungen

Im Zuge der Reform des europäischen Vergaberechts hat der europäische Gesetzgeber am 29.01.2004 ein neues Legislativpaket verabschiedet. Die neu erlassenen Vergabekoordinierungsrichtlinien994 sollen vor allem der Straffung und Vereinfachung des bestehenden Vergaberechtsregimes dienen.995 Aus diesem Grund überführt die Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG996 die Baukoordinierungs-, die Lieferkoordinierungs- und die Dienstleistungsrichtlinie – also die drei klassischen Richtlinien997 – in einen einheitlichen Gesetzestext.998 Dabei wird das Ziel verfolgt, die Vergabeverfahren für diese drei Leistungskategorien, die bisher zum Teil unterschiedlich geregelt sind, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Durch Modernisierung, Vereinfachung und Flexibilität sollen neuen Technologien und den Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds Rechnung getragen werden.

Trotz der Zusammenlegung der bisherigen Richtlinien orientiert sich der europäische Gesetzgeber an der Grundstruktur dieser klassischen Richtlinien. Titel I der Vergabekoordinierungsrichtlinie enthält demgemäß die Definitionen und allgemeine Grundsätze, in Titel II folgen die Vorschriften für öffentliche Aufträge, die mit Ausnahme der in Titel III und IV gesondert geregelten Vorschriften für öffentliche Baukonzessionen und Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich die materiellen Vergaberegeln enthalten.

Abschließend enthält Titel V statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen. 1000 Die inhaltlichen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einführung des »wettbewerblichen Dialogs« nach Art. 29 KoordRL, der »elektronischen Auktion« nach Art. 54 KoordRL, »dynamischer Beschaffungssysteme « nach Art. 33 KoordRL, der »zentralen Beschaffung« nach Art. 11 KoordRL, der Möglichkeit zum Abschluss von »Rahmenvereinbarungen« und der Zulassung von Praequalifikationssystemen nach Art. 52 KoordRL. Außerdem haben sich die Schwellenwerte für die Anwendung der Vergabekoordinierungsrichtlinie um ca. 25% erhöht.

Die neuen Richtlinien hätten nach Art. 80 Abs. 1 i.V.m. Art. 83 KoordRL bis spätestens zum 31.1.2006 in nationales Rechts umgesetzt werden müssen. Bedingt durch die vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag im September des Jahres 2005 kam es aber im Reformprozess zu Verzögerungen, und die fristgerechte Richtlinienumsetzung wurde nicht eingehalten.1002 Momentan befindet sich die Umsetzung der europäischen Vorgaben in der Anfangsphase.

Ein Teil der neuen EU-Richtlinien, wie z.B. der »wettbewerbliche Dialog«, sind durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz vom 7.9.2005 in nationales Recht umgewandelt worden. Außerdem hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang am 28.6.2006 Änderungen der Vergabeverordnung und weitere Eckpunkte zur Vergaberechtsreform beschlossen.1003 Die erste Stufe der Vergaberechtsreform ist am 1.12.2006 im Rahmen des sogenannten »Sofortpakets«1004 mit dem Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung abgeschlossen worden. Ab diesem Zeitpunkt beanspruchen auch die Ausgaben 2006 der Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF ihre Geltung."