Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf

von: Josef Wilfling

Heyne, 2010

ISBN: 9783641044428 , 320 Seiten

Format: ePUB, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 9,99 EUR

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Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf


 

HEIMTÜCKE (S. 21-22)

Annabella W. ging ins Wohnzimmer, nahm das Telefon und rief die Polizei an.

»Jetzt hätte er es fast geschafft«, schrie sie weinend den Polizeibeamten entgegen, die kurze Zeit später aus dem Aufzug im achten Stockwerk stiegen. Die Nachbarn aus dem gleichen Stockwerk und dem darunter liegenden hatten sich allesamt im großräumigen, quadratisch gestalteten Treppenhaus des sehr gepflegten, achtstöckigen Hochhauses versammelt.

Die unmittelbare Wohnungsnachbarin, eine ältere Dame, hatte liebevoll ihren Arm um Annabella W. gelegt, die auf einem Stuhl neben ihrer geöffneten Wohnung saß, eingehüllt in eine warme Wolldecke. Trotzdem zitterte sie wie Espenlaub, ihre Beine wippten auf und ab. Ihr Sohn hockte neben ihr und tröstete sie: »Es wird alles gut, Mama«, sagte er immer wieder. Ein Streifenbeamter hatte längst den Notarzt angefordert, der fünf Minuten später vor Ort war. Die Retter hatten die Leiche von Helmut W. aus dem schmalen Raum zwischen Bett und Wand herausziehen müssen. Sie lag nun vor dem Fußende des Ehebettes am Boden.

Der Notarzt bescheinigte einen nicht natürlichen Tod und trug als Todesursache »Verbluten nach innen und außen infolge zahlreicher Messerstiche« in die Todesbescheinigung ein. (Die Rechtsmediziner sollten später 34 Einstiche zählen.) Dann kümmerte sich der Notarzt um das Opfer, also um Annabella W. Er gab ihr eine Beruhigungsspritze, eine Einlieferung ins Krankenhaus lehnte sie ab. Sie habe ja ihren Sohn und käme schon klar, meinte sie.

Der Kollege des Kriminaldauerdienstes, der mich kurz nach 2.00 Uhr aus dem Bett geläutet hatte, schilderte knapp den Sachverhalt und meinte, so wie es aussehe, dürfte es sich um eine Notwehrhandlung bzw. eine Notwehrüberschreitung gehandelt haben. Die Frau habe bereits eine erste Aussage gemacht. Demnach sei sie von ihrem gewalttätigen Mann mit einem Küchenmesser angegriffen worden, als sie zu Bett gegangen war. Irgendwie sei es ihr gelungen, ihm das Messer zu entreißen. In ihrer Todesangst habe sie dann auf ihn eingestochen. Sie wisse nicht mehr, wie lange und wie oft.

Der Mann sei auch schon mehrfach wegen häuslicher Gewalt in Erscheinung getreten. Ich fuhr zum Tatort in Erwartung des üblichen Milieus. Es ist zwar eine Tatsache, dass häusliche Gewalt in besseren Kreisen nicht seltener vorkommt als in der sozialen Unterschicht, aber in der sogenannten Oberschicht ruft die Frau Generaldirektor eher ihren Familienanwalt an als die Polizei, wenn sie von ihrem sturzbetrunkenen Gatten wieder einmal vermöbelt wurde, weil sie ihm eine Szene gemacht hat wegen dieser Schlampe von Sekretärin.

Als ich das vornehme Hochhaus betrat, war ich überrascht. Man sah auf den ersten Blick, dass hier vorwiegend Eigentümer wohnen, die bei jedem Kratzerchen im Treppenhaus eine Eigentümerversammlung einberufen. Also ein Umfeld, in dem man einen solchen Sachverhalt eher nicht vermuten würde. Zumindest dann nicht, wenn man sich von seinen Vorurteilen leiten lässt, die natürlich auch Ermittler haben und gegen die man tagtäglich ankämpfen muss.

Sonst verliert man die Bodenhaftung. Noch überraschter war ich, als ich hörte, dass das 54-jährige Tatopfer ein Kollege war. Ein Polizeioberrat sogar, Chef einer großen Abteilung bei der Verkehrspolizei. Aha, dachte ich, ein Machtmensch. Niemand hat mehr Macht als die Kollegen der Verkehrspolizei. Dort gelten knallharte Regeln, und sogar hochgestellte Persönlichkeiten müssen klein beigeben, wenn sie in eine Verkehrskontrolle geraten.

Nicht einmal die Bundeskanzlerin kann einen Strafzettel zurücknehmen, wenn es der kleine Verkehrspolizist nicht will - vorausgesetzt, er ist rechtmäßig ergangen. Für mich übrigens ein Zeichen echter Demokratie. Selbst Richter haben einen nur geringen Ermessensspielraum, wenn es um Verkehrsdelikte geht, bei denen die Strafrahmen meist schon katalogisiert vorgegeben sind. Annabella W., 49-jährige Realschullehrerein für Englisch und Geschichte, war bereits zur Blutentnahme gebracht worden. Um es vorwegzunehmen: Sie stand unter keinerlei Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Der Sohn war zum Polizeipräsidium gefahren worden, da natürlich die Art seiner Beteiligung zu klären war. Fest stand, dass zur Tatzeit drei Personen in der Wohnung waren, von denen eine erstochen wurde. Die Rolle der beiden anderen war abzuklären. Auch wenn es auf der Hand zu liegen schien, wer das Messer geführt hatte. Aber war es glaubhaft, dass der junge Mann von der Tat nichts mitbekommen haben will, wie er gegenüber den Kollegen des Kriminaldauerdienstes angegeben hatte?