Die erste türkische Verfassung von 1876 Kanun-i Esasi

von: Vedat Laciner

GRIN Verlag , 2018

ISBN: 9783668848146 , 54 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 9,99 EUR

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Die erste türkische Verfassung von 1876 Kanun-i Esasi


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Universität Passau (Juristische Fakültaet), Veranstaltung: Europäische Verfassungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die konstitutionellen Bewegungen während der osmanischen Periode begannen gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Während der Periode von 1789-1808 stellte sich Sultan Selim III. die Anordnung einer beratenden Versammlung vor, genannt das 'Meclis-i Meshveret'. Dieses neue System (genannt das 'Nizam-i Cedid') wird als ein Hauptschritt in Richtung zum System der konstitutionellen Staatsform gesehen. Das 'Sened-i Ittifak' oder Gründungsurkunde des Bündnisses wird als das erste wichtige Dokument vom Gesichtspunkt einer konstitutionellen Ordnung gesehen. Während die Gründungsurkunde von 1808 die Machtausübung des Sultans einschränkte, beauftragte sie einige Behörden zu einem Senat, genannt das 'Ayan'. Die Gründungsurkunde ist ein bedeutendes Dokument, was auch durch den Sultan erkannt wurde. Die Tanzimat Reformzeitrechnung begann mit der Verkündung des Reformerlasses, 'Gülhane Hatt-i Humayunu (=der Ferman)'. Dem osmanischen Sultan wurden versichert, dass seine Grundrechte respektiert würden. Dieses Dokument hatte besondere Bedeutung wegen seiner Erkennung der Gleichberechtigung in der Ausbildung, in der Regierungsverwaltung von Nichtmuslimen. Das Grundgesetz von 1876 gewährleistete die Unabhängigkeit der Gerichte und garantierte die Sicherheit der Richter. Der wichtigste Schritt des Wegs zum Rechtsgrundsatz war die Einführung der Kanun-i Esasi (Grundgesetz von 1876). Mit diesem Grundgesetz begann die Periode, die als das erste 'Mesrutiyet', oder erste konstitutionelle Periode bekannt ist.

Vedat Laciner studierte Rechtswissenschaften in Ankara und Istanbul. Er promovierte über «Die befristeten Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht» an der Juristischen Fakultät der Universität Passau. Er ist Autor und Fachberater für das türkische Recht.