Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft

Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft

von: Anna-Maria Guerra

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346506788 , 21 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 13,99 EUR

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Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit stellt sich die Frage, wann ein Betriebsübergang vorliegt und die Regelung des § 613a BGB Anwendung findet und welche Folgen damit für die Unternehmen und die Mitarbeiter verbunden sind. Hierfür sind die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs zu konkretisieren und die letztinstanzlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu verfolgen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt ein Betriebsübergang bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft vor. Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zielt in erster Linie auf die arbeitsrechtliche Wahrung des Besitzstandes der Arbeitnehmer ab. Des Weiteren soll der § 613a BGB den Fortbestand des amtierenden Betriebsrats sicherstellen und gleichzeitig Aufschluss bezüglich der Haftungsverteilung zwischen dem alten Arbeitgeber und dem neuen Betriebserwerber geben. Durch diese Regelung tritt der Betriebserwerber in die beim Übergang bestehende Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers ein und soll in erster Linie die bestehenden Arbeitsverhältnisse wahren. Auf den ersten Blick scheint die Norm eindeutig, doch in den letzten Jahren kam bei verschiedensten Rechtsprozessen die Frage auf, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorlag oder ob dieser durch verschiedene Mittel umgegangen wurde. Der EuGH und das BAG haben durch zahlreiche Rechtsprechungen zum Teil für Aufklärung gesorgt.