Menschenrechte im Islam und die 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' (1948) - Ein Vergleich

Menschenrechte im Islam und die 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' (1948) - Ein Vergleich

von: Maximilian Jänichen

GRIN Verlag , 2020

ISBN: 9783346258410 , 17 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 13,99 EUR

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Menschenrechte im Islam und die 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' (1948) - Ein Vergleich


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,7, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit Menschrechtserklärungen im Islam. Stellt die Menschenrechteerklärung für die westliche Kultursphäre die höchste Autorität in Sachen Menschenrechte dar, ist dennoch zunächst einmal zu überprüfen, welchen Rechtscharakter dieser Erklärung zu kommt. Anschließend soll der Blick auf eine andere Kultursphäre, nämlich die arabische, gerichtet werden und die dortige Entwicklung der Menschenrechte untersucht werden. Hierfür wird insbesondere auf die drei vorhandenen Erklärungen zum Thema Menschenrechte Bezug genommen. Es soll jeweils der Aufbau der Erklärungen untersucht werden und welche Rechte sich aus der jeweiligen Erklärung ableiten lassen. Nach diesen Untersuchungen soll die jeweilige Erklärung auf ihren Inhalt und auf ihr Schutzniveau für die Menschenrechte hin analysiert werden. Im Schlussteil dieser Arbeit soll dann ein Fazit gezogen werden, welches Stellung dazu bezieht, inwieweit die Schutzniveaus aller Erklärungen mit dem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vergleichbar sind. In der Rechtswissenschaft wird beim Thema Menschenrechte meistens auf ein zentrales Dokument verwiesen, wenn sich die Frage nach der Quelle der Menschenrechte ab dem 20. Jahrhundert stellt. Gemeint ist natürlich die Universal Declaration of Human Rights - die 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' - vom 10. Dezember 1948. Diese Menschenrechteerklärung hat tiefgreifende Veränderungen innerhalb des Völkerrechts hervorgebracht und die Interessen des Individuums stärker in den Vordergrund gerückt. Doch auch schon vor der Proklamation der Menschenrechteerklärung durch die Vereinten Nationen gab es bereits eine Menschenrechtsidee.