Die außensteuerliche Hinzurechnungsbesteuerung de lege lata - Eine kritische Untersuchung der §§ 7-14 AStG unter besonderer Berücksichtigung aktueller Reformentwicklungen im Kontext der Anti-Tax-Avoidance-Directive I

Die außensteuerliche Hinzurechnungsbesteuerung de lege lata - Eine kritische Untersuchung der §§ 7-14 AStG unter besonderer Berücksichtigung aktueller Reformentwicklungen im Kontext der Anti-Tax-Avoidance-Directive I

von: Marcel Seubert

GRIN Verlag , 2020

ISBN: 9783346229779 , 101 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 29,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die außensteuerliche Hinzurechnungsbesteuerung de lege lata - Eine kritische Untersuchung der §§ 7-14 AStG unter besonderer Berücksichtigung aktueller Reformentwicklungen im Kontext der Anti-Tax-Avoidance-Directive I


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Anlässlich der gegenwärtigen Umsetzung der EU-Richtlinie 'ATAD I' in nationales Recht, setzt sich die vorliegende Ausarbeitung zunächst mit den Eckpfeilern der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung auseinander. Das Ziel soll es hierbei sein, konzeptionelle und systematische sowie verfassungsrechtliche Defizite und Reformpotentiale der §§ 7-14 AStG aufzuzeigen. Unter Bezugnahme der Fachliteratur soll überprüft werden, ob die Rechtsfolgen nach Art und Umfang in Anbetracht der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers - die Vermeidung steuerlichen Missbrauchs - noch angemessen und berechtigt sind. Im Anschluss daran erfolgt eine Untersuchung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den sekundärrechtlichen Vorschriften der ATAD I. Was sind die Hintergründe der Richtlinie und welche Auswirkungen ergeben sich auf das deutsche Besteuerungsregime? Aus dem vom 10.12.2019 offiziell veröffentlichten Referentenentwurf 'eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie', sollen erste Änderungen untersucht werden. Führt die Richtlinie zu einer Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung oder erstreckt sich der Anpassungsbedarf auf einige wenige Punkte?