Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung? Studie zur Theorie und Praxis der Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung im Wohnheim

von: Jasmin Gutenberger

Diplomica Verlag GmbH, 2010

ISBN: 9783842801318 , 327 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 39,99 EUR

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Mehr zum Inhalt

Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung? Studie zur Theorie und Praxis der Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung im Wohnheim


 

Textprobe: Kapitel 4.5.1.5, Veränderung der Beziehung zwischen Bewohnern und Betreuern: Um Selbstbestimmung für Menschen mit geistiger Behinderung zu erreichen, genügt es nicht, wenn in einem Wohnheim lediglich bestimmte Regeln eingehalten werden. Auch muss sich die Beziehung zwischen dem Personal und den Bewohnern grundlegend ändern. RUDI SACK spricht in seinen Ausführungen bewusst von Begleitern und nicht von Betreuern. Schließlich geht es beim Thema Selbstbestimmung um die Tatsache, dass die Menschen mit Behinderung nicht bevormundet werden sollen, sondern lediglich darum, dass eine Person zur Stelle ist, wenn sie selbst die Hilfe wünschen. (Es wird in vorliegender Arbeit dennoch der Ausdruck 'Betreuer' benutzt, da dieser auch in den Wohnheimen und in der verwendeten Literatur hauptsächlich angewandt wird.) Für die Selbstbestimmung, ist nach RUDI SACK folgendes notwendig: Verbesserung der Kommunikation: Er spricht hier von der gemeinsamen Aufgabe, 'die Frequenzen von Sender und Empfänger aufeinander abzustimmen.'. Je besser die Betreuer die Bewohner im Wohnheim verstehen, desto eher können sie auf deren Wünsche eingehen. Auch die nonverbale Kommunikation ist dabei mit inbegriffen, da viele Menschen mit geistiger Behinderung sich ausschließlich durch Gestik und Mimik zu verständigen wissen. Wichtig ist auch, dass keine Schonung des Menschen mit Behinderung stattfindet, wenn diesem etwa ein Thema vorenthalten wird, weil man davon ausgeht, dass dieser es nicht versteht. Zurückhaltung der Betreuer und Abbau von fachlicher Distanz: Des Weiteren soll zwischen den Betreuern und den Menschen mit geistiger Behinderung der Aufbau einer Beziehung nicht durch fachliche Distanz vermieden werden. Dabei steht aber nicht mehr die Aktivität, sondern die Zurückhaltung der Betreuer im Vordergrund, damit die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung gewährleistet werden kann. Es sollen außerdem fachliche Ausdrucksweisen, die eine Abwertung von Menschen mit Behinderung beinhalten, vermieden werden und auch eine Infantilisierung im Umgang mit diesen soll nicht mehr stattfinden. Somit wird ihnen nicht länger eine lebenslange Erziehungsbedürftigkeit unterstellt. Abbau der Hilfslosigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung: Ebenso soll die erlernte Hilflosigkeit der Menschen mit Behinderung abgebaut werden, indem diese durch ihr Zutun mit auf die Qualität der Beziehung einwirken. Die Beziehung sollte auch gewinnbringend für beide Seiten sein. Hierzu müssen die Betreuer lernen, die persönlichen Stärken der Menschen mit geistiger Behinderung zu sehen und sich eingestehen, dass diese ihnen zu Gute kommen. Einstellungsänderung des Personals: Letztendlich, so sagt RUDI SACK, müssen die Betreuer darauf verzichten, ihr berufliches Selbstwertgefühl dadurch zu stärken, dass sie die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung als eine besonders schwierige ansehen und hinstellen. Somit stellen sie nämlich auch diese Menschen als schwierig dar, was nicht länger passieren sollte. Gleichberechtigung zwischen Bewohnern und Betreuern: Eine pädagogische Fachkraft im Wohnheim sollte nicht länger über den Bewohner bestimmen, sondern der Bewohner soll grundsätzlich mit entscheiden können und über alles Bescheid wissen. Neben den Forderungen von RUDI SACK sind im Weiteren gewisse Mindeststandards und auch Schutzmaßnahmen von Menschen mit Behinderung durch allgemeine Gesetze geregelt. Darüber hinaus gibt es in jedem Wohnheim individuelle Hausordnungen und Regeln. Einige der Gesetze und auch die üblichen Festlegungen von Hausordnungen werden im Folgenden erläutert.