Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer. Haufe Ratgeber plus

von: Jochem Schausten

Haufe Verlag, 2011

ISBN: 9783648012673 , 181 Seiten

8. Auflage

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 16,80 EUR

Mehr zum Inhalt

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer. Haufe Ratgeber plus


 

"Was geschieht mit gemeinsamen Schulden und Vermögen? (S. 153-154)

In diesem Kapitel erfahren Sie alles Notwendige darüber, wie Sie bei der Trennung mit einem gemeinsamen Girokonto umgehen sollten, was Sie bei der Rückzahlung von Krediten beachten müssen und was mit Ihrem Haus und den Versicherungen passiert. Außerdem können Sie hier nachlesen, was auf Sie zukommt, wenn Ihre Frau Schulden macht.

Unser gemeinsames Konto ist überzogen – wie regeln wir das?

Zuerst einmal sollten Sie abklären, ob Sie tatsächlich ein gemeinsames Konto mit Ihrer Ehefrau haben. Es könnte nämlich sein, dass Sie in Wirklichkeit alleiniger Kontoinhaber sind und Ihre Ehefrau nur eine Kontovollmacht besitzt. Haben Sie ein gemeinsames Konto, ist die nächste Frage, ob es sich hierbei um ein sogenanntes Oder-Konto oder ein Und-Konto handelt.

Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Oder-Konto beide Kontoinhaber unabhängig voneinander über das Konto verfügen können, während bei einem Und-Konto die Kontoinhaber nur gemeinsam Verfügungen über das Konto treffen können. Wenn Sie und Ihre Ehefrau Inhaber eines Oder-Kontos sind, sollten Sie sich möglichst schnell mit Ihrer Frau über die Verteilung des eventuell vorhandenen Guthabens einigen.

Die Bank ist nämlich berechtigt, an jeden der Kontoinhaber das gesamte Guthaben auszuzahlen. Hat Ihre Ehefrau dann alles vom Konto abgehoben, wird es schwierig für Sie, dieses Geld bzw. den Ihnen zustehenden Anteil wiederzubekommen. In der besseren Position sind Sie selbstverständlich dann, wenn Sie als Erster das vorhandene Guthaben sichern, indem Sie es beispielsweise auf ein von Ihnen neu eingerichtetes Konto überweisen.

Dann können Sie sich in Ruhe mit Ihrer Ehefrau über die Verteilung einigen. Denken Sie auch daran, dass bei einem Oder-Konto die Bank jeden der Ehegatten in Anspruch nehmen kann, wenn das Konto im Soll steht, da sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau gegenüber der Bank als Gesamtschuldner für die gesamte Schuld haften.

WIDERRUFEN SIE IHREN DISPOSITIONSKREDIT

Ist Ihnen und Ihrer Ehefrau für das Oder-Konto von der Bank ein Dispositionskredit eingeräumt worden, den Sie zum Zeitpunkt der Trennung noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem zuständigen Banksachbearbeiter in Verbindung setzen und ihn über die Trennung informieren. Fordern Sie ihn gleichzeitig auf, den eingeräumten Dispositionskredit aufzuheben. So können Sie mit ziemlicher Sicherheit verhindern, dass Ihre Frau mithilfe des Dispositionskredits nach der Trennung noch neue Schulden macht, für die Sie gegenüber der Bank haften müssten."