Steueroptimierter Unternehmenskauf

von: Michael J. J. Brück, Patrick Sinewe

Gabler Verlag, 2008

ISBN: 9783834981387 , 392 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 36,99 EUR

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Steueroptimierter Unternehmenskauf


 

§ 1 Das vorvertragliche Stadium des Unternehmenskaufs (S. 27)

A. Ablauf der Unternehmenstransaktion

I. Einleitung

Der Verkauf eines Unternehmens stellt an alle an der Transaktion Beteiligten hohe Anforderungen. Bei dem betroffenen Unternehmen führt der Verkauf regelmäßig zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand, der neben dem üblichen Geschäftsbetrieb hinaus geleistet werden muss. Auf Verkäuferseite bedarf es einer besonders gut durchdachten Organisation und Struktur der Transaktion, um den Verkauf des Unternehmens möglichst effektiv zu gestalten.

Der Käufer selbst muss sich im Rahmen einer Due Diligence ein möglichst vollständiges Bild von dem Unternehmen machen und nach einer entsprechenden Unternehmensbewertung ein Kaufpreisangebot abgeben. Auch dieser Aufwand wird in der Regel neben dem üblichen Geschäftsbetrieb geleistet werden müssen.

II. Mögliche Verkaufsverfahren

In der Praxis werden Unternehmensverkäufe regelmäßig im Rahmen eines sog. kontrollierten Bieterverfahrens oder aber exklusiv an einen Einzelbieter veräußert. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile:

Der Verkauf eines Unternehmens an einen Einzelbieter hat den Vorteil, dass die Unternehmenstransaktion flexibel gestaltet und von anfänglich aufgestellten Zeit- und Maßnahmenplänen gelegentlich abgewichen werden kann. Da der Verkäufer sein Unternehmen letztlich nur einem Bieter zum Verkauf anbietet, ist der Aufwand im Vergleich zu einem Bieterverfahren deutlich geringer. Zu bedenken ist aber auch, dass sich der Verkäufer hierdurch auch von dem einzelnen Bieter abhängig macht. Sollten etwa die Verkaufsverhandlungen scheitern, muss der Verkäufer den Verkaufsprozess erneut mit anderen Bietern einleiten.

Die wesentlichen Vorteile eines kontrollierten Bieterverfahrens bestehen vor allem darin, dass die Wahrscheinlichkeit größer ist, einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Letztlich wird eine Wettbewerbssituation zwischen den einzelnen Bietern hergestellt.

Vor diesem Hintergrund erscheint es wahrscheinlich, dass der Verkäufer einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen erzielen wird als bei dem Verkauf an einen Einzelbieter. Darüber hinaus ist der Verkäufer nicht von dem Verhandlungsstand mit einem einzelnen Bieter abhängig, der beispielsweise nach Durchführung einer Due Diligence von einem anvisierten Erwerb Abstand nimmt.

Diesen Vorteilen stehen aber auch eine Reihe von Nachteilen gegenüber. So ist etwa ein Bieterverfahren naturgemäß mit hohem Aufwand und somit auch mit hohen Kosten verbunden. Da verschiedene Bieter im Fortgang der Unternehmenstransaktion nach gleichen Grundsätzen zu behandeln sind, gestaltet sich der laufende Prozess auch nicht derart flexibel wie er bei einem Einzelbieter möglich ist.

Zu bedenken ist bei einem kontrollierten Bieterverfahren auch, dass die im Rahmen der Due Diligence off en gelegten Tatsachen einem weiten Kreis off en gelegt werden. Inwieweit sich alle Beteiligten des Verfahrens letztlich auch an die Vertraulichkeitsvereinbarung halten, ist von dem Verkäufer nur sehr eingeschränkt kontrollierbar. Unabhängig von dem Verkaufsverfahren, für das sich ein Verkäufer entscheidet, durchlaufen beide Verfahrensarten verschiedene typische Phasen, die im Folgenden dargestellt werden.

1. Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist oft mals bei größeren Unternehmenstransaktionen vorzufi nden, da sich dort der höhere Aufwand in der Regel besser rechtfertigen lässt als bei dem Verkauf eines kleineren Unternehmens.

a) Ansprache potentieller Erwerbsinteressenten

Ein typischer Unternehmensverkaufsprozess beginnt in der Regel mit der Ansprache potentieller Erwerbsinteressenten, die üblicherweise durch einen Berater im Vorfeld der Unternehmenstransaktion ausgesucht werden oder auf dem Markt bekannt sind. Hierzu wird oft mals an die potentiellen Erwerber ein sog. Teaser übersandt, in welchem das zum Verkauf stehende Unternehmen kurz und anonym dargestellt wird.

Gleichzeitig erhält der potentielle Erwerbsinteressent die Möglichkeit, ein weitergehendes und inhaltlich umfangreicheres Schreiben, das sog. Informationsmemorandum, zu erhalten. Die Übersendung eines Informationsmemorandums wird in der Regel von der vorherigen Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung abhängig gemacht.