Vogelfrei und der Heimat beraubt: Die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945

von: Wolfgang Hippmann

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783956847905 , 32 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 12,99 EUR

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Vogelfrei und der Heimat beraubt: Die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945


 

Textprobe: Die Folgen der Kapitulation 1918: Mit dem militärischen Zusammenbruch im September / Oktober 1918 sahen sich die Sudetendeutschen einer Lage gegenüberstehend, die schlimmer war als alles, was sie je befürchtet hatten, denn die Tschechen proklamierten einen unabhängigen tschechoslowakischen Staat und nahmen dafür die historischen Grenzen des alten Königreichs Böhmen in Anspruch. Österreich-Ungarn wurde vom amerikanischen Präsidenten Wilson bis auf ein kleines Deutsch-Österreich unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker zerschlagen, wobei dieses Recht den Deutschen allerdings nicht zuerkannt wurde. Die sudetendeutschen Volksteile in Böhmen, Mähren und Schlesien wurden vielmehr gegen ihren Willen und ohne gefragt worden zu sein der tschechoslowakischen Republik eingegliedert. Als die im Jahre 1911 gewählten deutschen Abgeordneten des österreichischen Reichsrates aus Böhmen, Mähren und Schlesien am 20. Oktober 1918 in Wien die Schaffung der deutsch-österreichischen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland beschlossen und sie unter den Schutz der Deutschösterreichischen Republik gestellt hatten, wurden ihre Beschlüsse von der Friedenskonferenz jedoch nicht anerkannt. Schließlich besetzten tschechische Truppen das wehrlose und ausgehungerte Land der Sudetendeutschen und zwangen die Landesregierungen zur Flucht. Als daraufhin am 4. März 1919 die sudetendeutsche Bevölkerung aller politischen Richtungen in zahlreichen Städten in öffentlichen Kundgebungen für ihr Recht auf Selbstbestimmung demonstrierte, ging 'vielerorts die tschechische Soldateska gegen die waffenlose und in strenger Selbstzucht friedlich demonstrierende Menge mit der Schußwaffe vor', wobei es unter den Sudetendeutschen zahlreiche Todesopfer gab. Der tschechische Nationalstaat ließ die Wahl einer verfassunggebenden Nationalversammlung nicht zu, sondern übergab die Aufgabe, dem Staat eine Verfassung zu geben, einigen ernannten tschechischen Parteivertretern. Damit war die deutsche Bevölkerung am verfassunggebenden Parlament nicht beteiligt. Wegen vieler Verwirrungen, wie Inflation, Reparationsfragen, etc., gingen die Willkür- und Gewaltakte der Tschechen beinahe unbemerkt an der Weltgeschichte vorüber, wodurch das sudetendeutsche Volkstum weiter massiv bedroht wurde. Als nun bei den Verhandlungen der Friedenskonferenz von Paris (St. Germain) im Jahre 1919 unter anderem das Problem der Deutschen in der Tschechoslowakei auftauchte, präzisierte die tschechoslowakische Friedensdelegation, an deren Spitze der damalige Außenminister Benesch stand, ihren Standpunkt in dieser Frage vor allem in Memorandum Nr. 3, um die Befürchtungen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts insbesondere der englischen Delegierten zu zerstreuen. Mit psychologischem Spürsinn hat er die Situation der Pariser Friedenskonferenz erfaßt und in seinen Denkschriften die Antworten auf die Fragen, die man ihm vermutlich dort stellen würde, vorweggenommen. Das Memorandum Nr. 3 enthält eine ganze Reihe grober statistischer, wirtschaftspolitischer und historisch-politischer Fälschungen. Wichtig ist vor allem Kapitel 6 dieses Memorandums, in dem das Schicksal der Deutschen in der Tschechoslowakei umrissen wird. In den Kartenanlagen werden zum Teil falsche Vorstellungen von Bevölkerungsverteilung, Besiedlung etc. gegeben, wobei die Kartenanlage 'Les Allemands de Boheme' dies besonders aufzeigt, in der die geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete durch falsche Einzeichnungen der tschechischen Siedlungsräume völlig zerrissen und willkürlich verkleinert sind. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, daß es in Böhmen überhaupt keine nennenswerten geschlossenen deutschen Siedlungsräume gab. Zudem wird in diesem Kapitel 6 des Memorandums Nr. 3 ein Programm für die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete skizziert, wobei für den Aufbau und die Verfassung der Tschechoslowakei die Schweiz als Vorbild hingestellt wird. Noch präziser ist der Kernpunkt des Memorandums in einer Note gefaßt, die Benesch der Kommission übermittelte, der die Ausarbeitung der Minderheitenschutzverträge zugewiesen war, wofür vor allem die englischen und amerikanischen Befürchtungen wegen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der nichttschechischen Bevölkerungsteile der CSR ausschlaggebend waren. In dieser Note vom 20. Mai 1919 wird ausdrücklich auf den Willen der tschechoslowakischen Regierung hingewiesen, für die Organisation der Staatsreform der Tschechoslowakei die Schweizer Verfassung zum Vorbild zu nehmen. Damit konnte Benesch, den möglichen Einwand, daß im Falle der Sudetendeutschen das Selbstbestimmungsrecht keine Anwendung gefunden habe, abwehren, obwohl er, wie die tatsächliche historisch-politische Entwicklung beweist, nicht einen Augenblick daran dachte, das konstitutionelle Prinzip der Schweiz in der Tschechoslowakei zu verwirklichen. Das Memorandum Nr. 3 diente demnach nur zur Täuschung der Friedenskonferenz von St. Germain.