Das Arbeitszeugnis - Schreiben, prüfen, Geheimcodes knacken

von: Claudia Wanzke

Verlag C.H.Beck, 2012

ISBN: 9783406633171 , 128 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: DRM

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Preis: 5,49 EUR

Mehr zum Inhalt

Das Arbeitszeugnis - Schreiben, prüfen, Geheimcodes knacken


 

Diese Arten von Zeugnissen gibt es


Als Arbeitnehmer haben Sie stets einen gesetzlichen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dies unterscheidet sich in Umfang und Inhalt von einem so genannten qualifizierten Zeugnis. Welche Unterschiede zwischen beiden Zeugnisarten bestehen, warum Sie eigentlich immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangen sollten und welche Besonderheiten es bei Zwischenzeugnissen und Ausbildungszeugnissen gibt, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Das einfache Zeugnis


Das einfache Arbeitszeugnis dient in erster Linie der Dokumentation eines lückenlosen Werdegangs des Arbeitnehmers. Regelmäßig wird es nur bei weniger qualifizierten oder kurzfristig ausgeübten Tätigkeiten ausgestellt. Der Hauptunterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis besteht darin, dass hier keine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltes vorgenommen wird.

Das einfache Zeugnis sollte folgende Angaben enthalten:

  1.  

    Angaben zur Person,

  2.  

    Art (konkreter Tätigkeitsbereich) und Dauer (Beginn und Ende, Voll-/Teilzeit) des Beschäftigungsverhältnisses,

  3.  

    ggf. Grund für die Beendigung (auf Wunsch).

Auch bei einem einfachen Zeugnis sollte neben Ihrer herkömmlichen Berufsbezeichnung Ihr Tätigkeitsbereich genau beschrieben werden. Nur so kann sich ein zukünftiger Arbeitgeber ein umfassendes Bild von Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen machen.

Achtung

Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich die Wahl, welche Art von Zeugnis der Arbeitgeber Ihnen ausstellen soll. Auch wenn einige Ratgeber bei einem problematischen Arbeitsverhältnis die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses empfehlen: Im Regelfall sollten Sie sich stets für ein qualifiziertes Zeugnis entscheiden. Die Vorlage eines einfachen Zeugnisses wird im Bewerbungsverfahren oftmals negativ gedeutet: Es entsteht auf diese Weise leicht der Eindruck, Sie hätten auf eine ausführliche Beurteilung verzichtet, da Sie eine schlechte Bewertung befürchtet haben.

Bestehen Sie dennoch auf ein einfaches Zeugnis, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis so lange zurückliegt, dass ein qualifiziertes Zeugnis nicht mehr ausgestellt werden kann, so sollte auch dieses den formalen Anforderungen entsprechen (siehe Seite 31 und 46).

Beispiel

Zeugnis

Herr Werner Simon, geb. am 13.10.1953, war in der Zeit vom 1.2.2008 bis zum 1.8.2008 als Hausmeister in unserem Unternehmen tätig. Er erledigte alle anfallenden Wartungs- und Reparaturarbeiten in unseren Geschäftsräumen. Herr Simon verlässt uns auf eigenen Wunsch.

München, den 1.8.2008                                               Meier (Personalleiter)

Das qualifizierte Zeugnis


Wie bereits eben kurz erwähnt, enthält das qualifizierte Zeugnis neben den Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Beurteilung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Achtung

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nur dann ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, wenn Sie es ausdrücklich verlangen. Da Ihre Chancen im Bewerbungsverfahren dadurch größer sind, sollten Sie stets auf ein solch ausführliches Zeugnis bestehen.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis soll ein konkretes und anschauliches Bild des Mitarbeiters zeichnen und dabei seine Gesamtpersönlichkeit würdigen. Auch wenn der Arbeitgeber dabei insgesamt einen gewissen Beurteilungsspielraum hat, muss er jedoch grundsätzlich eine wohlwollende und wahrheitsgetreue Beurteilung abgeben. Kurz: Ein potenzieller Arbeitgeber soll nach dem Lesen des Arbeitszeugnisses einschätzen können, ob der Bewerber nicht nur fachlich, sondern auch menschlich zum Unternehmen passt. Hierbei zählen für ihn vor allem Kriterien wie zum Beispiel Zuverlässigkeit, Auffassungsgabe und Motivation, aber auch Eigeninitiative und besondere Arbeitserfolge.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte die folgenden Angaben enthalten:

  1.  

    Angaben zur Person,

  2.  

    Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

  3.  

    detaillierte Tätigkeitsbeschreibung,

  4.  

    Beurteilung der Arbeitsleistung,

  5.  

    Beurteilung des Sozialverhaltens/der Soft Skills,

  6.  

    Beendigungsgrund und die so genannte Schlussformel (Dank, Bedauern und Zukunftswünsche).

Möchten Sie Ihr Arbeitszeugnis in allen Einzelheiten überprüfen? Im Kapitel „So sollte ein Zeugnis aussehen“ auf Seite finden Sie die notwendige Unterstützung. Hier erfahren Sie, welche formalen Anforderungen der Arbeitgeber einhalten muss, welche Leistungskriterien unbedingt bewertet werden sollten und welche versteckten Hinweise in Einleitung und Schlussformel lauern können.

Achtung

Auch wenn Sie bereits ein einfaches Zeugnis erhalten haben, können Sie später noch ein qualifiziertes Zeugnis nachfordern. Das einfache Zeugnis müssen Sie in diesem Fall nicht zurückgeben.

Das Ausbildungszeugnis


Auch Auszubildende haben nach Beendigung bzw. Abbruch ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Anders als bei einem „normalen“ Arbeitszeugnis ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, es ohne Aufforderung des jungen Mitarbeiters auszustellen. Auch hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis. Das einfache Zeugnis muss Angaben über die Person des Auszubildenden sowie die Dauer und die Zielsetzung der Ausbildung enthalten. Zusätzlich müssen die verschiedenen „Stationen“ der Ausbildung, also die Unternehmensbereiche, die der Auszubildende durchlaufen hat, sowie die dort erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten, beschrieben werden.

Beispiel

Ausbildungszeugnis

Herr Kai Müller, geboren am ..., wurde in der Zeit vom ... bis zum ... entsprechend der Ausbildungsordnung zum Immobilienkaufmann ausgebildet.

Herr Müller hat während seiner Ausbildung mehrere Abteilungen unseres Unternehmens durchlaufen. Hierbei hat er vielfältige Aufgaben erledigt:

Abteilung Immobilienwirtschaft

  1.  

    Vermietung und Verpachtung privater und gewerblicher Objekte,

  2.  

    Prüfung und Ausfertigung von Verträgen.

Abteilung Rechnungswesen und Controlling

  1.  

    Überprüfung von Mietschuldnern,

  2.  

    Forderungseinzug inklusive Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Inkassobüros.

Abteilung Technik

  1.  

    Koordination verschiedener Sanierungsabläufe,

  2.  

    Information und Betreuung der Mieter.

Je nach Größe des Unternehmens und nach Art der Ausbildung sollten hier nur die wichtigsten Stationen und Tätigkeiten aufgeführt werden. Wenn Sie bereits wissen, in welche Richtung Sie sich beruflich weiterentwickeln wollen, sollten Sie Ihren Ausbilder darüber informieren, auf welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie besonderen Wert legen.

Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthält zusätzliche Angaben über Ihre Führung, Leistung sowie über besondere fachliche Fähigkeiten. Es ist nur auf Verlangen des Auszubildenden auszustellen.

Achtung

Da ein qualifiziertes Zeugnis in der Regel bessere Chancen für den Start in das „richtige“ Berufsleben bietet, sollten Sie stets auf ein solches bestehen.

Schließlich sollte das Ausbildungszeugnis noch Angaben zur Abschlussprüfung enthalten. Wurde die Prüfung nicht bestanden, so kann auch das im Zeugnis erwähnt werden.

Beispiel

... Frau Schmidt beendete ihre Ausbildung durch Ablegen der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Erfurt mit der Note „sehr gut“. ...

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