Die Irak-Krise seit 2003 und die Debatte über Maßstäbe für eine präventive Selbstverteidigung

von: Nils Redeker

GRIN Verlag , 2010

ISBN: 9783640664849 , 15 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

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Preis: 13,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Irak-Krise seit 2003 und die Debatte über Maßstäbe für eine präventive Selbstverteidigung


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Fachbereich Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Völkerrecht und Außenpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Irak-Krieg 2003, den die USA und ihre 'Koalition der Willigen' (Ziegler, 2009: S.329) ohne Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat führten, war für viele Beobachter nicht nur eine politische und militärische Krise, sondern zugleich auch eine 'Krise des Völkerrechts'. (Haverkamp, 2004: S. 270) Die 'Operation Iraqi Freedom' und die Debatte über ihre völkerrechtliche Legitimität stellte einige wesentliche Fragen: Auf welcher Grundlage dürfen Staaten gegeneinander Krieg führen? Wie weit geht der Interpretationsspielraum bei der Auslegung von UN-Resolutionen? Welche Reichweite hat das im Artikel 51 der UN-Charta genannte Recht auf Selbstverteidigung? Ziel dieser Arbeit ist es, einen grundlegenden Überblick über die völkerrechtlichen Fragen, die sich aus dem zweiten Golfkrieg ergaben, zu bieten. Dazu soll im Folgenden zunächst ein kurzer Einblick in die relevante Vorgeschichte und den Verlauf des Krieges (2) gegeben werden. Daraufhin werde ich mich mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbot und seinen grundsätzlichen Ausnahmen beschäftigen (3), um daran anschließend die beiden wesentlichen Argumentationsstränge zur völkerrechtlichen Legitimation des Irakkriegs darzustellen und auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen. Dabei werde ich zunächst auf eine mögliche Rechtfertigung durch bereits vorhandene UN-Resolutionen eingehen (4), mich danach aber vor allem auf die Debatte der Zulässigkeit von Selbstverteidigung im Falle des zweiten Golfkriegs konzentrieren. (5) Abschließend wird auf dieser Grundlage die völkerrechtliche Legitimität des Irakkrieg beurteilt. (6)