Bearbeitung von Jugendsachen

Bearbeitung von Jugendsachen

von: Horst Clages, Reingard Nisse, Horst Clages, Klaus Neidhardt

Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 2013

ISBN: 9783801106928 , 117 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: DRM

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Preis: 12,99 EUR

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Bearbeitung von Jugendsachen


 

1Jugendkriminalität - Definitionen und Begriffsbestimmungen
1.1Jugend - eine demografische, soziale und rechtliche Kategorie
Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik verdeutlicht es eindringlich: Junge Menschen unter 21 Jahren bestimmen wesentlich die Struktur und Bewegung der Kriminalität im Hellfeld. Sie bilden jahrzehntelang ca. ein Drittel der Tatverdächtigen. Sie sind es, mit denen sich Polizeibeamte bei der Prävention und Repression der Massenkriminalität in erster Linie auseinandersetzen müssen. Polizeibeamte sind in ihrer täglichen Arbeit demzufolge in einem hohen Maße mit der Delinquenz junger Menschen befasst.
Bereits im 19. Jahrhundert entdeckte der Franzose Andre-Michel Guerry de Champneuf (1802-1866), Justizstaatssekretär, die Grundzüge der altersmäßigen Verteilung der Kriminalität. Er stellte fest, dass die Kriminalität ihren Gipfel im Altersbereich von 25 bis 30 Jahren erreicht.
Diese Aussage trifft auch für die gegenwärtigen Kriminalstatistiken zu. "Dies kann in allen westlichen Ländern seit der Einführung von Kriminalstatistiken, mithin seit mehr als hundert Jahren beobachtet werden." Jugendkriminalität wird heute ganz selbstverständlich sowohl in Rechtsverordnungen, in den Kriminalstatistiken wie auch in sozialwissenschaftlichen Betrachtungen als separater Teil der Gesamtkriminalität angesehen.
Da im Gegensatz zur Bezeichnung gegenstandsbezogener Kriminalität, wie Eigentums-, Wirtschafts- und Umweltkriminalität, sich der Begriff Jugendkriminalität am Alter der Täter orientiert, lässt sich diese Kategorie nur hinreichend erörtern, wenn das Verständnis für die Besonderheiten des Jugendalters Beachtung findet.
Welche Besonderheiten sind es, die letztlich in den rechtlichen Bestimmungen ihre Entsprechung finden und die Arbeit der Polizei mit delinquenten jungen Menschen taktisch und inhaltlich bestimmen?
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich der Begriff der Jugenddelinquenz, der auf Ergebnissen soziologischer Forschungen zum abweichenden Verhalten von Kindern und Jugendlichen fußte und Straftaten Jugendlicher als ein soziokulturelles Phänomen erfasste.
Jugendstrafrecht basiert auf der Erkenntnis der Entwicklungsphase junger Menschen, die insbesondere durch Identitätsfindung in einem gesellschaftlich normierten Zeitraum geprägt ist.
In der Literatur herrscht weitgehend Einigkeit bezüglich der Auffassung, das Jugendalter sei durch ein Spannungsfeld widersprüchlicher, zumindest vielfältiger Erwartungen, Anforderungen und Angebote gekennzeichnet.
Jugend ist gemeinhin als Übergangsphase von der Kindheit zum Erwachsensein zu verstehen. Eine eher simple, dennoch allgemeine Beschreibung einer Bevölkerungspopulation, die sich aus sehr unterschiedlichen Individuen mit den vielfältigsten Bindungen und Milieus zusammensetzt.
"Bekanntlich ist die Jugend die Zeit des Übergangs zu neuen Bezugsgruppen, eine Phase der gesteigerten Aktivität und des Kräftezuwachses sowie der Selbstfindung, der Überprüfung überlieferter Werte, der Lebensplanung und Integration." So werden im Wesentlichen folgende jugendtypische Momente als Zeichen für die Unreife und damit mögliche Basisfaktoren für abweichendes Verhalten angesehen: Fehlen von Zielstrebigkeit, planloses impulsives Handeln, Nachahmungstrieb, Geltungsbedürfnis, Leichtsinn, Unbekümmertheit, Anlehnungsbedürftigkeit, naiv-vertrauensseliges Verhalten, spielerische Einstellung zur Arbeit, Erlebnishunger und Geschwindigkeitsrausch.