Einreden gegen Grundpfandrechte beim Wechsel des Grundstückseigentümers

von: Daniel Kurth, Udo Di Fabio, Urs Kindhäuser, Wulf-Henning Roth

Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2010

ISBN: 9783862341184 , 188 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 65,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Einreden gegen Grundpfandrechte beim Wechsel des Grundstückseigentümers


 

Inhalt

8

Vorwort

16

A. Einleitung

18

I. Anlass und Gegenstand der Untersuchung

18

II. Gang der Darstellung

21

B. Die Einrede im Sinne des BGB

22

I. Historische Entwicklung der Einrede bis zur Schaffung des BGB

22

1. Römisches Recht

22

2. Savigny

23

3. Windscheid

23

II. Gegenstand der Einrede

24

1. Einreden als Leistungsverweigerungsrechte

24

2. Wirkung auch gegenüber anderen Formen der Anspruchsverfolgung

24

3. Wirkung auch gegenüber anderen subjektiven Rechten am Beispiel der Grundpfandrechte

24

a) Einreden gegen Ansprüche aus Herrschaftsrechten

25

b) Einreden gegen Herrschaftsrechte selbst

25

III. Einrederecht und Einredewirkung

28

1. Einredetatbestand

28

a) Unselbständige Einreden

29

b) Selbständige Einreden

33

2. Erhebung der Einrede

33

3. Rechtsfolgen der Einredeerhebung

34

a) Abgrenzung zu Einwendungen

34

b) Dilatorische und peremptorische Einreden

35

aa) Gleichstellung von peremptorischen Einreden und Einwendungen?

35

bb) Kritik

8

IV. Definition des Begriffs der materiellrechtlichen Einrede

38

V. Einreden im Sinne der ZPO

39

C. Einreden gegen Grundpfandrechte

40

I. Vorbemerkung

40

II. Forderungsbezogene Einreden des Eigentümers bei der Hypothek nach § 1137 BGB

41

1. Einreden gegen die Forderung

41

2. Einreden des Bürgen

42

III. Eigeneinreden des Eigentümers nach § 1157 BGB

42

1. Einreden mit gesetzlichem Ursprung

43

2. Einreden mit vertraglichem Ursprung

44

a) Einreden, deren Grundlage ein vertraglicher Anspruch des Eigentümers ist

44

b) Selbständige Einreden aufgrund vertraglicher Absprache .

45

aa) Beschränkung in zeitlicher Hinsicht

46

bb) Beschränkung in inhaltlicher Hinsicht

48

cc) Beschränkung in gegenständlicher Hinsicht

49

dd) Weitere Beschränkungen

50

3. Einreden bei der Sicherungsgrundschuld

50

a) Der Sicherungsvertrag als einredebegründendes Rechtsverhältnis

50

b) Der Rückgewähranspruch als einredebegründender Anspruch

52

c) Einrede aus bereicherungsrechtlichem Rückgewähranspruch

54

d) Verzichtsanspruch aus § 1169 BGB als einredebegründender Anspruch?

55

aa) Begründung einer unselbständigen Einrede durch den Anspruch aus § 1169 BGB?

55

bb) Übergangsfähigkeit des Anspruchs aus § 1169 BGB?

55

IV. Einreden nach §§ 1144, 1160 BGB

61

D. Automatische Wirkung von Gegenrechten für einen Grundstückserwerber

62

I. Einwendungen

62

II. Einreden nach § 1137 BGB

63

III. Einreden nach §§ 1144, 1160 BGB

64

E. Automatischer Übergang von eigentümerbezogenen Einreden auf einen Grundstückserwerber?

66

I. Gesetzliche Automatisierung des Einredeübergangs im Vorentwurf zum Sachenrecht des BGB

66

1. Einreden im Vorentwurf

66

a) »Einreden« aus Tatsachen, welche die Nichtigkeit der Hypothek ergeben

67

b) Einreden aus der Person des Schuldners bei der akzessorischen Sicherungshypothek

67

c) Eigentümerbezogene Einreden

68

2. Behandlung von eigentümerbezogenen Einreden im Vorentwurf

68

a) Automatischer Übergang bei Regressmöglichkeit gegen den Voreigentümer

68

aa) Gedanke der Regredienteneinrede

69

bb) Erfordernis einer gesetzlichen Regelung

70

cc) Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung der Regredienteneinrede

71

b) Ablehnung des gesetzlichen Übergangs durch die Kommission

72

II. Dinglich-absolute Wirkung von Einreden gegen Grundpfandrechte?

74

1. Einreden als dinglich wirkende inhaltliche Beschränkungen von Grundpfandrechten?

74

a) Persönliche und unpersönliche Einreden

75

b) Kritik

76

aa) Unzulässige Differenzierung

76

bb) Gesetzliche Unterscheidung zwischen inhaltlicher Beschränkung eines Grundpfandrechts und »bloßer« Einrede

77

(1) Inhaltsänderung

78

(2) Einrede

78

2. Verdinglichung von Einreden durch § 1157 BGB?

80

a) Verdinglichung auch auf der Eigentümerseite?

80

b) Kritik

81

3. Verdinglichung von Einreden durch Eintragung?

82

4. Zusammenfassung

84

III. Die relative Wirkung einredebegründender Rechtsverhältnisse . .

85

F. Übertragung eigentümerbezogener Einreden auf einen Grundstückserwerber

88

I. Übergang von eigentümerbezogenen Einreden bei der Gesamtrechtsnachfolge

90

II. Rechtsgeschäftliche Übertragung von eigentümerbezogenen Einreden

91

1. Vertragsübernahme

91

a) BGH, Urteil vom 25. 03. 1986 – IX ZR 104/85

91

b) Vertragsübernahme als umfassende Auswechslung einer Vertragspartei

92

c) Rechtsfolgen der Vertragsübernahme für die Einredeberechtigung

93

2. Abtretung

93

a) KG, Beschlüsse vom 12.07.1906 –1 I 748/06 und vom 18.12.1930–1 X 765/30

93

b) BGH, Urteil vom 30. 11. 1951 – V ZR 62/50

94

c) BGH, Beschluss vom 11. 11. 1953 – IV ZB 67/53

95

d) BGH, Urteil vom 10. 11. 1989 – V ZR 201/88

96

e) Unterscheidung für die Abtretbarkeit nach der Entstehung der Einreden

96

aa) Abtretung des einredebegründenden Anspruchs bei unselbständigen Einreden

97

(1) Gedanke der Übertragungsakzessorietät

97

(2) Schicksal unselbständiger Einreden bei Abtretung des einredebegründenden Anspruchs an Dritte

99

(a) Fortbestand der unselbständigen Einreden

99

(b) Suspendierung der Ausübbarkeit des Einrederechts

100

(3) Ausgestaltung der Abtretung

101

(4) Trennung von einredebegründendem Anspruch und unselbständiger Einrede?

101

bb) Abtretung von selbständigen Einreden

102

(1) Abtretbarkeit von selbständigen Einreden nach § 413 BGB

104

(2) Der Abtretbarkeit entgegenstehende Aspekte

106

(a) Einreden als Gegenrechte

106

(b) Sachenrechtlicher Typenzwang

110

(c) Zusammenfassung

113

(3) Ausgestaltung der Abtretung

113

cc) Keine eigenständige Übertragbarkeit »vertragsbezogener« Einreden?

113

(1) Übertragbarkeit der herkömmlichen Differenzierung bei Gestaltungsrechten auf Einreden?

114

(2) Kritik

114

dd) Einschränkungen der Abtretbarkeit

116

3. Ermächtigung

116

a) Vorbemerkung

116

b) RG, Urteil vom 24. 10. 1931 – V 167/31

117

c) Ermächtigung zur Einredeausübung

117

aa) Einziehungsermächtigung im Hinblick auf den einredebegründenden Anspruch bei unselbständigen Einreden

118

(1) Materiellrechtliche Ermächtigung

119

(a) Ermächtigung zur Einziehung des einredebegründenden Anspruchs

119

(b) Ermächtigung zur einredeweisen Geltendmachung des Anspruchs

119

(2) Prozessuales Erfordernis des eigenen Interesses des Ermächtigten

121

(a) Eigenes Interesse als Voraussetzung für eine gewillkürte Prozessstandschaft

121

(b) Aktive Prozessstandschaft auf Klägerseite und auf Beklagtenseite

122

bb) Ausübungsüberlassung der unselbständigen Einrede selbst

124

(1) Grundsatz

124

(2) Ausschluss der Ausübungsüberlassung von unselbständigen Einreden?

125

cc) Ausübungsüberlassung bei selbständigen Einreden

126

4. Zusammenfassung

127

G. Automatisierung der Übertragung von eigentümerbezogenen Einreden

130

I. Automatisierung der Übertragung des Rückgewähranspruchs bei der Sicherungsgrundschuld

131

1. Automatisierung bei rechtsgeschäftlichem Grundstückserwerb

131

a) BGH, Urteil vom 25. 03. 1986 – IX ZR 104/85

132

b) BGH, Urteil vom 05. 02. 1991 – XI ZR 45/90 und Urteil vom 13. 07. 1983 – VIII ZR 134/82

134

c) BGH, Urteil vom 30. 11. 1951 – V ZR 62/50

136

d) Bewertung

137

aa) Allokation des Rückgewähranspruchs

138

(1) Berücksichtigung des durch den Rückgewähranspruch vermittelten Werts

138

(2) Berücksichtigung der mit dem Rückgewähranspruch gewährten Verteidigungsmöglichkeit

139

(3) Berücksichtigung eigener Sicherungsinteressen des Voreigentümers

140

(4) Fazit

141

bb) Verwirklichung des Übergangs

143

(1) Keine Vertragsübernahme bei fehlender Mitwirkung des Gläubigers

143

(2) Bei Mitwirkung des Gläubigers im Zweifel Vertragsübernahme

144

(3) Abgrenzung

147

cc) Ermächtigung zur Einredeerhebung bei Verbleib des Rückgewähranspruchs beim Voreigentümer?

147

e) Zusammenfassung

149

2. Automatisierung bei Eigentumserwerb in der Zwangsversteigerung

151

a) BGH, Urteil vom 21. 05. 2003 – IV ZR 452/02

152

b) Bewertung

153

aa) Allokation des Rückgewähranspruchs

153

(1) Im Regelfall Verbleib beim Voreigentümer

153

(2) Widerspruch zu früheren BGH-Entscheidungen

155

(3) Übergang des Rückgewähranspruchs bei § 53 Absatz

4

ZVG

157

(4) Fazit

158

(a) Rückgewähranspruch ist bereits vor der Versteigerung in vollem Umfang entstanden

158

(b) Rückgewähranspruch ist vor der Versteigerung nur teilweise entstanden

159

(c) Rückgewähranspruch besteht im Zeitpunkt der Versteigerung nur bedingt

160

bb) Verwirklichung des Übergangs

160

(1) Bisherige Ansätze in der Literatur

161

(2) Übernahme des Sicherungsvertrags bei Schuldübernahme

161

(3) Zession des Rückgewähranspruchs bei bloßer Erfüllungsübernahme

165

cc) Ermächtigung zur Einredeerhebung bei Verbleib des Rückgewähranspruchs beim Voreigentümer?

166

c) Zusammenfassung

170

II. Automatisierung der Übertragung anderer Einreden bei Grundschuld und Hypothek?

172

1. Übertragbarkeit der Argumentation zur Automatisierung beim Rückgewähranspruch?

172

2. Übertragbarkeit der Umsetzung der Automatisierung?

174

a) Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks

174

b) Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung

175

H. Gesamtergebnis

178

Literaturverzeichnis

182