Niederländisches Bereicherungsrecht

von: Rosalie Koolhoven, Christian von Bar, Hans Schulte-Nölke, Fryderyk Zoll

Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2011

ISBN: 9783862348862 , 346 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 70,00 EUR

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Niederländisches Bereicherungsrecht


 

4. Kapitel: Kausalverband oder die Ermittlung des Anspruchsgegners (S. 91-92)

Die dritteVoraussetzung des Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung ist, dass der Beklagte seine Bereicherung »auf Kosten« des Geschädigten erlangt hat. Was diese Voraussetzung konkret beinhaltet, ist indes weder dem Gesetz noch der Gesetzeserläuterung zu entnehmen: »Es ist nicht möglich, im Gesetz Kriterien für die Frage festzulegen, ob die Bereicherung auf Kosten eines anderen geschah. Dies ist vielmehr der Rechtsprechung zu überlassen.«209

In Rechtsprechung und Literatur lässt sich wenig Befriedigendes zu Bedeutung und Inhalt der Formulierung »auf Kosten des anderen« finden. Es wird lediglich auf die Notwendigkeit eines »Kausalverbandes« hingewiesen, den es zu ergründen gelte. Es soll sich um den Schaden als Folge der Bereicherung handeln.

Kausalverbände können jedoch in vielerlei Form auftreten. Sie bestehen, wo die bereicherte Person direkt oder indirekt einen Gegenstand, eine Geldsumme oder einen sonstigen Vermögenszuwachs erlangt oder in ihre Macht bekommt, der vor dem verbindenden Ereignis, der so genannten causa, entweder tatsächlich oder in Form seinesWertes im Vermögen des Geschädigten stand.Wie genau ein derartiges »verbindendes Ereignis« beschaffen sein muss, ist jedoch fraglich. Stellt eine Handlung, etwa eine Übereignung oder die Besitzerschaffung, eine solche Verbindung her?

Ist sie in der Tatsache zu sehen, dass z. B. gemietete Teile infolge des Einbaus in eine »Hauptsache« durch Zuwachsrecht (also mit Rechtsgrund) Eigentum des Eigentümers der Hauptsache geworden sind? Besteht sie in der Tilgung einer Schuld durch die Hingabe von Vermögensbestandteilen eines anderen? Und wie funktioniert dieses Kriterium als Tatbestandsvoraussetzung, von deren Erfüllung das Schicksal des Anspruchs abhängt?

Auf der Suche nach der Funktion derVoraussetzung »Kausalverband« werden in 4.1 zunächst die (verwirrenden) Umschreibungen aus Literatur und Rechtsprechung dargestellt und deren Unzulänglichkeiten anhand von Fallbeispielen aufgezeigt. In 4.1.6 wird die hier vertretene These des Positionsvergleichs, hier aufgefasst als wahre Bedeutung von »auf Kosten«, dargestellt. Die Bedeutung des Kausalverbandes im Sinne von »auf Kosten« wird in dieser These – ihre Anwendung folgt in 4.2 bis 4.9 -aus der anderen Bedeutung des Wortes causa – nämlich der der Sache oder des Gutes – hergeleitet. Nach 4.9 folgt die Darstellung verschiedener gesetzlicher Regelungen, in denen der Gesetzgeber das Ergebnis, das der Kausalverband erreichen möchte, nämlich die Ermittlung des Anspruchsgegners des Bereicherungsanspruchs, bereits ausdrücklich festgelegt hat.