Straßenverkehrsgesetz (StVG)

von: Hoffmann

AtheneMediaRECHT, 2019

ISBN: 9783869923116 , 201 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: DRM

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Preis: 0,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Straßenverkehrsgesetz (StVG)


 

Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 430) geändert worden ist. Teil I Verkehrsvorschriften Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG, die das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Teil II Haftpflicht regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall (Gefährdungshaftung). Teil III Straf- und Bußgeldvorschriften enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch und das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen (0,5-Promille-Grenzwert, § 24a StVG). Teil IV Fahreignungsregister umfasst die Vorschriften für das Fahreignungsregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der 'Flensburg-Punkte'). Teil V Fahrzeugregister befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält. Teil VI Fahrerlaubnisregister regelt die örtlichen und das zentrale Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und dokumentiert, ob diese noch gültig bzw. entzogen sind. Teil VII enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.