Medikamente für die Kinderseele - Ein Ratgeber zu Psychopharmaka im Kindes- und Jugendalter

von: Aribert Rothenberger, Hans-Christoph Steinhausen

Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, 2005

ISBN: 9783844419672 , 125 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 14,99 EUR

  • Interne Modelle nach Solvency II - Schritt für Schritt zum internen Modell in der Schadenversicherung
    Produktmanagement in Versicherungsunternehmen
    Preispolitik in der Kompositversicherung
    Einführung in die Lebensversicherungsmathematik
    Die private und betriebliche Altersversorgung - Riester, Rürup, Entgeltumwandlung in der Beratungspraxis
    Neues Versicherungsvermittlerrecht von A-Z - Kompakte Informationen für den Praktiker
  • Insurance & Innovation 2011 - Ideen und Erfolgskonzepte von Experten aus der Praxis
    Versicherungsrecht für Ausbildung und Verkauf

     

     

     

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Medikamente für die Kinderseele - Ein Ratgeber zu Psychopharmaka im Kindes- und Jugendalter


 

5 Spezielle Gesichtspunkte (S. 98-99)

5.1 Kontrolle von Wirkungen und Nebenwirkungen
Bei der Beschreibung der einzelnen Medikamente wurde jeweils auf Wirkungen und Nebenwirkungen detailliert hingewiesen. Ferner wurde dargestellt, wie der Arzt diese beiden Gesichtspunkte der medikamentösen Behandlung kontrolliert. Die gezielte Befragung und Untersuchung durch den Arzt kann sehr wesentlich durch die sorgfältige Beobachtung durch Eltern und andere Bezugspersonen unterstützt werden. Hierbei sind Fragebögen besonders hilfreich, weil sie alle wichtigen Wirkungen und Nebenwirkungen in geordneter Form erfassen.

Da die Wirkungen von Psychopharmaka wesentlich im Bereich von Verhalten und Befinden angesiedelt sind, können Fragebögen zur Erfassung von Problemen des Verhaltens und Befindens eingesetzt werden. Derartige Fragebögen können vor Beginn der Behandlung, bei Abschluss der Behandlung oder auch zwischendurch bei Veränderungen der Behandlung eingesetzt werden. Aus den Veränderungen bei der Beantwortung dieser Fragebögen kann der Arzt auf die Wirkungen des Medikamentes im Sinne von Verbesserung oder eventuell auf Verschlechterung schließen. Für die Beurteilung von Problemen des Verhaltens und Befindens haben sich international zwei Fragebögen besonders bewährt, nämlich die Child Behavior Checklist (CBCL) (Elternfragebogen) mit der gleich aufgebauten Teacher Rating Form (TRF) (Lehrerfragebogen) und dem ebenfalls gleich aufgebauten Youth Self Report (YSR), einem Selbstbeurteilungsfragebogen für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren. Diese Fragebögen sind recht umfangreich.

Fachleute können diese Fragebogen bei der Arbeitsgruppe Kinder-, Jugendlichen- und Familiendiagnostik (KJFD) an der Universität Köln (Fax: 02 21/4 78 61 04) sowie bei der Testzentrale Göttingen (www.testzentrale.de) beziehen. Ein zweiter, deutlich kürzerer Fragebogen ist der Fragebogen zu Stärken und Schwächen (SDQ-D), der ebenfalls in gleich aufgebauten Versionen für Eltern, Lehrer und die Selbstbeurteilung vorliegt. Der Arzt kann mit diesem Fragebogen einen Gesamtproblemwert und Teilwerte für emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten, Hyperaktivität, Probleme mit Gleichaltrigen und erwünschtes prosoziales Verhalten bestimmen.

Auch die einzelnen Merkmale können herausgezogen werden, um Veränderungen unter dem Medikament zu erfassen. Die drei Versionen dieses Fragebogens sind in verschiedenen Sprachen von der Internetseite sdqinfo.com kostenfrei herunterzuladen. Deutsche Normwerte und eine Auswertungsschablone findet man bei www.gwdg.de/ ~ukyk. Um die möglichen Nebenwirkungen von Psychopharmaka zu erfassen, ist der Arzt erneut auf die genaue Beobachtung durch Eltern und Bezugspersonen angewiesen. Auch hier kann ein Fragebogen mit der Auflistung der denkbaren, aber meist nur in geringem Umfang tatsächlich auftretenden Nebenwirkungen hilfreich sein. Ein entsprechender Fragebogen zu Medikamentennebenwirkungen ist im Anhang (vgl. S. 114–116) abgedruckt und kann über die Internetseite des Hogrefe Verlags kostenfrei heruntergeladen werden (www.hogrefe.de/buch/3-8017-1967-7/).

5.2 Individueller Heilversuch

Die Entwicklung neuer Psychopharmaka ist immer erst mit der Prüfung von Wirkungen und Nebenwirkungen bei Erwachsenen verbunden. Hierzu sind umfangreiche Untersuchungsreihen erforderlich. Die offizielle Zulassung der Medikamente durch die staatlichen Kontroll- und Aufsichtsbehörden erfolgt dann in der Regel zunächst nur für Erwachsene. Um die offizielle Zulassung auch für Kinder und Jugendliche zu erhalten, muss der Hersteller des Medikaments umfangreiche Untersuchungsreihen bei Kindern und Jugendlichen durchführen und dokumentieren. Diese zusätzliche Prüfung braucht viel Zeit. Eventuell hat der Hersteller an einer Zulassung für Kinder und Jugendliche auch kein großes Interesse, weil der Markt zu klein ist und dementsprechend kein ausreichender Umsatz erwartet wird.

Wenn in dieser Situation ausreichendes Wissen über die Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Medikamentes bei Erwachsenen vorliegt, kann im Rahmen eines so genannten individuellen Heilversuchs das jeweils offiziell (noch) nicht für Kinder und Jugendliche zugelassene Medikament mit einer entsprechenden Dosisanpassung eingesetzt werden. Bei Psychopharmaka besteht speziell dann ein Interesse am individuellen Heilversuch, wenn ein neues, bei Erwachsenen zugelassenes und/oder in ersten Studien bei Kindern und Jugendlichen als positiv bewertetes Medikament eine höhere Wirksamkeit und eine niedrigere Rate an Nebenwirkungen als vergleichbare Medikamente hat. Es ist also durchaus im Interesse der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, dass sie im Rahmen des individuellen Heilversuchs mit neuen Medikamenten behandelt werden. Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist eine sorgfältige Aufklärung durch den behandelnden Arzt, der über besondere Erfahrung mit Psychopharmaka allgemein und dem jeweiligen Medikament speziell verfügen sollte. Diese Aufklärung muss dokumentiert werden. Im Anhang ist ein Formblatt abgedruckt, mit dem diese Aufklärung dokumentiert und durch Unterschrift bestätigt werden kann (vgl. S. 109–110 sowie www.hogrefe. de/buch/3-8017-1967-7/).