Regeln der Auslegung internationaler Handelsgeschäfte - Eine vergleichende Untersuchung der UNIDROIT Principles, der Principles of European Contract Law, des Uniform Commercial Code und des deutschen Rechts. E-BOOK

von: Antje Baumann, Christian von Bar

Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2004

ISBN: 9783862340101 , 216 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 55,00 EUR

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Regeln der Auslegung internationaler Handelsgeschäfte - Eine vergleichende Untersuchung der UNIDROIT Principles, der Principles of European Contract Law, des Uniform Commercial Code und des deutschen Rechts. E-BOOK


 

"4. Kapitel: Ergebnis (S. 197-198)

Aus der Untersuchung der verglichenen Rechtsordnungen hat sich ergeben, dass ein einheitliches Recht der Auslegung internationaler Handelsgeschäfte existiert. Den Verfassern der UNIDROIT Principles ist es gelungen, konsensfähige Auslegungsregeln zusammen zu stellen. An der eingangs von Reimann670 geäußerten Einschätzung, wonach das Auffinden von allgemeinen Rechtsgrundsätzen zur Auslegung wenn nicht unmöglich, so doch außergewöhnlich schwierig sein wird, kann dementsprechend nicht festgehalten werden.

Mit den UNIDROIT Principles steht ein System konsensfähiger Rechtsgrundsätze für die Auslegung grenzüberschreitenden Transaktionen zur Verfügung. Dieses ist den nationalen Regelungen sowohl im deutschen als auch im amerikanischen Recht bezüglich der Auslegung überlegen. Den Verfassern ist damit ein internationales »Restatement« des Auslegungsrechts gelungen. Das stärkere Gewicht, welches in den UNIDROIT Principles auf den Parteiwillen gelegt wird, ist für die Anwendung im Bereich des internationalen Handelsverkehrs zu begrüßen. Für die Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden Transaktionen hilfreich ist die Aufnahme von Auslegungskanones.

Dem Bedürfnis des Handelsverkehrs sind die Verfasser der UNIDROIT Principles auch insoweit entgegen gekommen, als sie Förmlichkeiten der Auslegung schriftlicher Erklärungen durch die Ablehnung der parol evidence Regel verhindert haben. Schwierigkeiten wird jedoch die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Art. 4.8 einerseits und der Art. 5.1 und 5.2 andererseits bereiten. Die Ergebnisse der Lückenfüllung dürften hierdurch aber nicht beeinflusst werden. Bezüglich zwei weiterer Punkte sind die UNIDROIT Principles verbesserungswürdig:

Im Hinblick auf die Regelung betreffend abweichender Sprachfassungen ist eine Änderung angebracht. Anstatt auf die Arbeitssprache abzustellen, kommt auch hier dem Parteiwillen entscheidende Bedeutung zu. Ansonsten ist auf Sinn und Zweck des Vertrages abzustellen. Auch hinsichtlich der Ausfüllung einer Vertragslücke wird eine Neuformulierung vorgeschlagen. Eine Lückenfüllung anhand von Effizienzkriterien stellt ein international einheitlich handhabbares Instrument zur Verfügung.

Die im Wege einer fiktiven Verhandlungslösung zu ermittelnde Risikozuweisung ist der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit der Auslegungsergebnisse zuträglich. Unabhängig von den vorgschlagenen Änderungen stellen die UNIDROIT Principles ein international brauchbares Auslegungsrecht zur Verfügung. Dieses einheitliche Recht muss bei der Auslegung grenzüberschreitender Handelsgeschäfte beachtet werden. Dem Rechtsanwender obliegt es, das einheitliche Recht der Auslegung in Form der UNIDROIT Principles »richtig « anzuwenden.

Dies setzt voraus, dass der Internationalität des Sachverhaltes Rechnung getragen wird. Auf jeder Stufe des Auslegungsprozesses muss eine Internationalisierung stattfinden. Die UNIDROIT Principles enthalten insoweit die richtigen Ansätze, als häufig auf die im Wirtschaftsverkehr üblichen Gepflogenheiten und Gebräuche Bezug genommen wird. Es ist zu hoffen, dass die Gerichte und Schiedsgerichte bei der praktischen Durchführung der Internationalisierung die in den UNIDROIT Principles zur Verfügung gestellten Ansätze umsetzen."