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UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? - Eine Analyse anhand der internationalen Schutzzonen im Irak, in Ruanda und Bosnien-Herzegowina mit besonderem Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der safe area Srebrenic


 

"Zusammenfassung und Fazit (S. 267-268)

UN-Schutzzonen stellen in den heutigen Konflikten, die die Vertreibung oder gar Vernichtung einer Bevolkerungsgruppe zum primaren Ziel haben, eine notwendige und geeignete Erganzung des bestehenden Schutz systems fur die verfolgte Zivilbevolkerung dar. 1 Hier kapituliert das System der konsensualen Schutzzonen im humanitaren Volkerrecht, und das speziell fur die Verfolgungssituation geschaffene Fliichtlingsrecht ist wegen seiner Ausrichtung auf einzelne Fluchtlinge mit dem heutigen Phanomen der Massenflucht uberfordert und Iafh vor allem die innerhalb eines Landes vertriebenen Personen schutzlos.

Die Idee des zwangsweise durchsetzbaren internationalen Schutzes vertriebener Personen in ihrem Heimatstaat, wie ihn die UN-Schutzzonen fordern, bietet insoweit eine willkommene Losung. Sie unterstutzt das heute anerkannte Recht auf Heimat und verhindert Folgeprobleme einer Flucht wie die Ausweitung des Konflikts und die langwierige Ruckfuhrung der vertriebenen Bevolkerung. Gleichzeitig Fullen sie die Schutzlucke fUr solche verfolgten Personen, die aus Gebrechlichkeit oder aufgrund von Gefahren fur Leib und Leben ihr Recht auf Flucht in ein anderes Land nicht wahrnehmen konnen oder wollen. UN-Schutzzonen bilden grundsatzlich auch eine volkerrechtlich zulassige MaBnahme der Friedenssicherung, die keinem besonderen Formenzwang unterliegt.

Sie kommen jedoch in Zukunft nur dann als Schutzmoglichkeit in Betracht, wenn die Befugnisse und Verantwortlichkeiten in der Schutzzone klar zugewiesen und ein Mindeststandard an fundamentalen Rechten sichergestellt ist. Da der gewahrleistete Schutz- und Rechtsstandard wesentlich im Ermessen des UN-Sicherheitsrats steht, setzt dies einen bereits im Schutzzonenmandat manifestierten politis chen Willen der Staaten voraus, die fundamental en Rechte notfalls auch zwangsweise durchzusetzen, und fordert ein klares Schutzzonenkonzept. Die Vergangenheit hat in Zepa und Srebrenica nur allzu schmerzlich gezeigt, wie Schutzzonen am fehlenden politischen Willen der Staatengemeinschaft und dem Mangel eines klaren Konzepts scheitern konnen. Insoweit ist der Feststellung zuzustimmen:

"Safe havens are currently being promoted as a solution best able to secure the safety of displaced peoples, best suited to protecting peoples "right to remain" and best able to protect people from social and cultural harm entailed in moving far from their home region. But unless the problems and responsibilities associated with setting up and maintaining safe havens are properly examined, the protections offered will frequently remain largely illusionary. ( ... ) If safe havens are to become the policy of the future there must be international agreement about when, where, how, with what resources and under whose authority external powers are to provide and maintain protected zones within another sovereign state.,,

Mit der Absicht, in diese aufgeworfenen Fragen Klarheit zu bringen, sollen auf der Grundlage der in Teil zwei und drei erforschten rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen fur die Errichtung und Sicherung einer Schutz zone zusammenfassende Leitlinien fur den Einsatz von UN-Schutzzonen entworfen werden, die fur die Formulierung eines Schutzzonenkonzepts und ihre zukunftige Rolle beim Schutz verfolgter Personen bedeutsam erscheinen. AbschlieBend kann dann die Beantwortung der Frage gewagt werden, inwieweit UN-Schutzzonen tatsachlich als brauchbare Schutzmoglichkeit fur verfolgte Personen anzusehen sind."