Die Türkei und die Europäische Union - Ist eine europäische Identität mit der Türkei möglich?

von: Sabine Appel

Diplomica Verlag GmbH, 2009

ISBN: 9783836628310 , 106 Seiten

Format: PDF, OL

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Preis: 33,00 EUR

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Die Türkei und die Europäische Union - Ist eine europäische Identität mit der Türkei möglich?


 

Kaptitel 2.6 Der Zusammenhang von nationalen Identitäten und der europäischen Identität in den europäischen Verträgen

Nachdem der Begriff der Identität erläutert wurde, wird in diesem Abschnitt der Zusammenhang zwischen europäischer und nationaler Identität betrachtet, um herauszuarbeiten, ob sich diese beiden Identitäten ausschließen oder ergänzen. Hier wird dargestellt, wie sich das Verhältnis von nationalstaatlicher und europäischer Identität in den europäischen Vertragen gestaltet. Gibt es in den europäischen Verträgen Hinweise darauf, dass die Europäische Union eine Identität benötigt beziehungsweise besitzt?

„Die Union achtet die nationale Identität ihrer Nationalstaaten, deren Regierungssysteme auf demokratischen Grundsätzen beruhen,“ lautet Art. F, Absatz 1 in den Grundsätzen des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Der zitierte Artikel macht deutlich, dass sich nationale und europäische Identität nicht gegenseitig ausschließen müssen, sondern vielmehr nebeneinander bestehen: Europäische und nationale Identität: „Zwei offenbar aufeinander bezogene, miteinander konkurrierende und zugleich verflochtene Identitäten.“

Menschen leben mit verschiedenen Identitäten, zum Beispiel als Mann beziehungsweise Frau, als Angehöriger zu einer Berufs- oder Interessensgruppe, mit der Zugehörigkeit zu einer Region und einem Staat, weshalb es auch prinzipiell möglich ist, sowohl eine nationale als auch eine europäische Identität zu besitzen. In der Forschungsliteratur gilt es als unbestritten, dass die verschiedenen Identitäten in einem Spannungs- oder gar Konkurrenzverhältnis zueinander stehen.

Münch geht davon aus, dass sich mit fortschreitender europäischer Integration eine europäische Identität, die neben der nationalstaatlichen bestehen könnte, herausbilden würde. Die Europäische Union orientiert sich in ihrer Identitätspolitik an dem Modell des Nationalstaates dahingehend, dass sie versucht, ähnliche Prozesse auch auf europäischer Ebene zu erzeugen. Die Herausbildung nationalstaatlicher Identitäten sah sich mit einer Vielzahl von kleineren kollektiven Identitäten konfrontiert, die sich im Laufe der Geschichte einer übergeordneten, nationalstaatlichen Identität unterordneten. Wo sich diese übergeordnete Identität nicht durchsetzen konnte, Quenzel verweist an dieser Stelle auf Nordirland und Quebec, kam es innerhalb der Nationalstaaten zu großen Konflikten. Als ein Ziel der europäischen Integration wird gefordert, dass sich die europäische Identität auf internationale Ebene, insbesondere durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die als Fernziel eine gemeinsame Verteidigungspolitik hat, behaupten soll (Art. B Satz 1,2 EUV). Dies impliziert, dass es bereits eine europäische Identität der Völker Europas gibt, was zum Beispiel auf Grund der Eurobarometer Umfragen als zweifelhaft erscheinen muss. Hierauf wird im Verlauf vorliegender Arbeit näher eingegangen.

Art. B Satz 1,2 EUV hebt hervor, dass die Europäische Union nur dann ihre Aufgaben, wie zum Beispiel eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, erfüllen kann, wenn sie sich auf die kollektive Identität ihrer Bürger stützen kann. Art B Satz 1,2 definiert den Begriff der kollektiven Identität anhand der Außenbeziehungen der Europäischen Union, es handelt sich an dieser Stelle um Identitätsbildung durch Exklusion des Anderen.