Der Einstweilige Rechtsschutz in der ZPO. Grundlagen und Typen

Der Einstweilige Rechtsschutz in der ZPO. Grundlagen und Typen

von: Anonym

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346363664 , 15 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 13,99 EUR

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Der Einstweilige Rechtsschutz in der ZPO. Grundlagen und Typen


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 1,5, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit wird auf den einstweiligen Rechtsschutz eingegangen. Dazu werden erst die Grundlagen erläutert, bevor verschiedene Typen vorgestellt werden. Ein Zivilprozessverfahren nimmt grundsätzlich Zeit in Anspruch und kann sich über mehrere Monate und im Ernstfall sogar über Jahre hinweg ziehen. Für den Gläubiger stellt dieses in besonderen Fällen eine potenzielle Bedrohung dar, Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erlangen. Um dieser potenziellen Bedrohung vorwegzugreifen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz der mithilfe von vorübergehenden Regelungen das Ziel verfolgt, vollendete Tatsachen vor Ergehen einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung zu verhindern. Der einstweilige Rechtsschutz verfolgt daher das Gebot, dem Gläubiger die spätere Zwangsvollstreckung seines Anspruchs schnell und effektiv zu sichern- ohne dabei die Befriedigung des Gläubigers vollends auszuschöpfen, da die dem Erkenntnis- bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren vorbehaltene Hauptsache nicht vorweggenommen werden darf. Streitgegenstand ist somit nicht der Anspruch selbst, sondern die Zulässigkeit seiner zwangsweisen Sicherung. Der einstweilige Rechtsschutz verfolgt daher das Gebot, dem Gläubiger die spätere Zwangsvollstreckung seines Anspruchs schnell und effektiv zu sichern- ohne dabei die Befriedigung des Gläubigers vollends auszuschöpfen, da die dem Erkenntnis- beziehungsweise Zwangsvollstreckungsverfahren vorbehaltene Hauptsache nicht vorweggenommen werden darf. Streitgegenstand ist somit nicht der Anspruch selbst, sondern die Zulässigkeit seiner zwangsweisen Sicherung.