Verstöße gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen (BVerfGE 2 BvR 1693/04). Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten in Österreich

Verstöße gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen (BVerfGE 2 BvR 1693/04). Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten in Österreich

von: Caroline Wähner

GRIN Verlag , 2020

ISBN: 9783346192011 , 31 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 15,99 EUR

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Verstöße gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen (BVerfGE 2 BvR 1693/04). Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten in Österreich


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,0, Universität Wien (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die Verstöße besorgter (religiöser) Eltern und ihrer Kinder gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen näher beleuchten zu können, geht diese Arbeit zunächst auf die einzelnen Begrifflichkeiten und ihre Bedeutung ein, um im Anschluss den zu diskutierenden Fall und seine rechtliche Dimension verstehen zu können. Ausgangspunkt ist der heutige neuzeitliche Staat geprägt von einer gegen die religiös-politische Einheitswelt des Mittelalters gerichteten Vorganges, dem Säkularisierungsvorgang. Damit kommt aus der Historie der Wunsch der pluralistischen Gemeinschaft nach Glaubens- und Gewissensfreiheit als zentraler Bedeutung der Menschenrechte zum Ausdruck. Daraus resultiert in Anerkennung der menschlichen Freiheit ein individueller Rechtsanspruch, indem ein Kern des Menschenrechts gelegen ist. Dem trägt die Rechtsprechung des EGMR insoweit Rechnung, als dass die in Art. 9 EMRK gewährleistete Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit durch viele Urteile einige Teilbereiche des Grundrechts ausjudiziert hat. Dies macht wiederum deutlich, dass die Gewährleistung des Artikels 9 EMRK einen der 'Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft' im Sinne der EMRK bildet und verdeutlicht, dass das Grundrecht aus Artikel 9 EMRK menschliche Überzeugungen schützt, die in besonderem Maße an die eigene Identität verbunden mit der Würde eines jeden Menschen, anknüpfen. Zu hinterfragen ist die Intensität, mit welcher der Staat in punkto Schulpflicht die Autonomie und die Eigengesetzlichkeit des religiösen Lebens und derer verschiedener religiöser Betätigungen respektiert und nicht ausgrenzt. Dies wird anhand des 'Verstoßes gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen' rechtlich näher beleuchtet.