Der EU-Beitritt der Türkei. - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?

von: Jens Westmeier

Diplomica Verlag GmbH, 2008

ISBN: 9783836612272 , 112 Seiten

Format: PDF, OL

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Preis: 43,00 EUR

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Der EU-Beitritt der Türkei. - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?


 

Kapitel 4.6, Der Weg der Türkei zur EU-Mitgliedschaft – Abkommen und Reformen

Der erste Schritt der Türkei auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft war das 1964 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen („Abkommen von Ankara“) zwischen der Türkei und der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Bereits dieses Abkommen stellte eine Beitrittsperspektive der Türkei in Aussicht:

„Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.“ 

Die Türkei wollte damit ihre Integration in die westliche Staatengemeinschaft fortsetzen. Des Weiteren befürchtete sie Nachteile gegenüber Griechenland, das schon 1961 ein solches Abkommen geschlossen hatte. Mit dem Assoziationsabkommen sollte eine schrittweise gegenseitige Öffnung der Warenmärkte und schließlich eine Zollunion zwischen der EWG und der Türkei verwirklicht werden. Wegen der instabilen politischen Lage und den drei Militärputschen 1960, 1971 und 1980 kam es allerdings in den 1960er und 1970er nicht dazu. Anfang der 1980er Jahre bemühte sich die Türkei um eine Intensivierung der Beziehungen zur EG und brachte umfangreiche Wirtschaftsreformen auf den Weg. 1987 stellte sie einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft. In einer Stellungnahme vom Dezember 1989 zum Beitrittsantrag sprach sich die Kommission gegen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen aus, da die Türkei zurzeit sowohl wirtschaftlich als auch politisch nicht reif für eine Mitgliedschaft sei. Es wurde allerdings eine Intensivierung der Beziehungen auf Grundlage des Assoziationsabkommens in Aussicht gestellt. 1995 beschloss der Assoziationsrat EG-Türkei die Umsetzung der letzten Phase der Zollunion, die am 1.1.1996 in Kraft trat. Die Zölle auf Einfuhren aus der EG in die Türkei wurden abgeschafft und die türkischen Zölle auf Importe von Industriewaren aus Drittstaaten wurden den Sätzen der EG angepasst. 1997 bestätigte der Europäische Rat von Luxemburg, dass ein EU-Beitritt der Türkei grundsätzlich möglich sei. Zudem wurde bekräftigt, dass der türkische Beitrittsantrag auf der Grundlage derselben Kriterien (Kopenhagener Kriterien) beurteilt werden solle wie bei den anderen Kandidatenländern. Es wurde jedoch kein Datum für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen genannt, wie es bei den anderen Staaten geschehen war, die sich um eine EU-Mitgliedschaft bemühten. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen noch nicht gegeben seien. In der Türkei war man sehr enttäuscht über das Ergebnis und der Reformprozess geriet ins Stocken.

Der Europäische Rat beauftragte zudem die Kommission, eine Strategie zur Vorbereitung eines Türkei-Beitritts zu erarbeiten. Daraufhin legte die Kommission im März 1999 ihre „Mitteilung über eine Europäische Strategie für die Türkei“ vor, die als wichtigste Elemente die Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes der EU sowie die Rechtsangleichung enthielt. Im November desselben Jahres wurde von der Kommission zudem der erste der von nun an jährlich erscheinende „Regelmäßige Bericht der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vorgelegt. In diesen Berichten sollten die Fortschritte der Türkei in den einzelnen Bereichen überprüft werden.1999 kam es zu einem entscheidenden Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Der Europäische Rat stellte auf dem EU-Gipfel von Helsinki zum ersten Mal fest, dass die Türkei ein Beitrittskandidat sei. Im März 2001 trat die zuvor vom Europäischen Rat beschlossene „Erste Beitrittspartnerschaft“ in Kraft. Zweck dieser Beitrittspartnerschaft war es, in einem einheitlichen Rahmen die prioritären Bereiche der künftigen Arbeit, wie sie zuvor im Fortschrittsbericht 2000 ausgewiesen wurden, festzulegen. Sie enthielt zudem einen Reformkatalog, den die Türkei auf dem Weg zur Mitgliedschaft zu erfüllen hätte. Im Mai 2003 wurde die „Zweite Beitrittspartnerschaft“ beschlossen. Am 17. Dezember 2004 entschied der Europäische Rat in Brüssel, dass zum 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden. Mit der Zuerkennung des Status eines EU-Beitrittskandidaten 1999 stand die Türkei vor der Aufgabe, zunächst die politischen Kriterien (Kopenhagener Kriterien) für einen Beitritt zu erfüllen. Dazu waren umfassende Reformen im politischen und im Justizsystem notwendig, um die in den Kopenhagener Kriterien festgelegten Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz umzusetzen.