Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Bestpreisklauseln im Fall des Hotelbuchungsportals HRS

von: Sener Dincer

GRIN Verlag , 2016

ISBN: 9783656987338 , 85 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 36,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Bestpreisklauseln im Fall des Hotelbuchungsportals HRS


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird zunächst der Sachverhalt und der Verfahrensgang des Falles HRS erläutert. Der zweite Teil beinhaltet eine umfassende wettbewerbsrechtliche Würdigung der Bestpreisklausel am Beispiel des Falles HRS. Zuerst wird der Begriff 'Bestpreisklausel' begrifflich, ökonomisch und juristisch eingeordnet. Danach wird unter Herausarbeitung der diskussionswürdigen Stellen geprüft, inwieweit die von HRS angewandten Bestpreisklauseln wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Darauf folgt eine auf das Gesamtergebnis blickende Stellungnahme. Im letzten Teil wird die Arbeit mit einem Ausblick abgeschlossen. In der kartellrechtlichen Diskussion ist der Begriff 'Bestpreisklausel' erstmals im Rahmen des Verfahrens des Hotelbuchungsportals HRS in Erscheinung getreten. Ordnet man Bestpreisklauseln wettbewerbsrechtlich ein, sind sie jedoch nicht völlig neu. Sogenannte Bestpreisklauseln sind Ausprägung der Meistbegünstigungsklauseln, welche bei vertikalen Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmen auftreten. Das Hotelbuchungsportal HRS hat von einer solchen Bestpreisklausel Gebrauch gemacht und seine Hotelpartner dazu verpflichtet, den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten nur bei HRS anzubieten. Solche Vereinbarungen sind ökonomisch reizvoll, jedoch kartellrechtlich bedenklich. Sie stehen im Verdacht, den Wettbewerb auf dem Markt der Hotelportale und der Hotelunternehmen einzuschränken. Im Dezember 2013 stufte das Bundeskartellamt die von HRS verwendete Bestpreisklausel als wettbewerbsbeschränkende Vertikalvereinbarung sowie als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein. Die von HRS eingelegte Beschwerde wies der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Urteil vom 5. Januar 2015 zurück. Die weitreichende Diskussion um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Bestpreisklauseln macht eine dahingehende Analyse am Beispiel des Falles HRS erforderlich.