Perspektiven der politischen Soziologie im Wandel von Gesellschaft und Staatlichkeit - Festschrift für Theo Schiller

von: Thomas von Winter, Volker Mittendorf

VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2008

ISBN: 9783531909080 , 258 Seiten

Format: PDF, OL

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Preis: 66,99 EUR

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Perspektiven der politischen Soziologie im Wandel von Gesellschaft und Staatlichkeit - Festschrift für Theo Schiller


 

3 Zum Wandel der Staatlichkeit (S. 10)

Im Wirkungskreislauf der Politik nimmt der Staat traditionell eine zentrale Position ein. So lange die formellen Entscheidungen in diesem Zentrum fallen, bildet der Staat selbstverständlich den Adressaten gesellschaftlicher Inputs sowie den Ausgangspunkt politischer Einwirkungen auf die Gesellschaft. Die Frage ist aber, inwieweit Veränderungen in den nationalen und internationalen politischen Entscheidungsprozessen und -strukturen zu einer Aushöhlung der Staatlichkeit im traditionellen Sinne geführt haben.

Unbestritten ist, dass der Nationalstaat seit langem schon kein Monopol mehr auf die verbindliche Entscheidung über die Verteilung gesellschaftlicher Werte besitzt, sondern sich Hoheitsrechte mit subnationalen, darunter auch nicht staatlichen, und supranationalen Akteuren teilt. Hauptkennzeichen dieser „neuen Architektur des Staates" (Grande 1993, S. 53) ist eine Ausdifferenzierung der Souveränität, durch die die territoriale Integrität und die nationale Identität der Politik tendenziell verloren gehen.

In den einzelnen Politikfeldern finden wir nun komplexe Akteurskonstellationen und vielfältige institutionelle Zuständigkeiten vor, in denen der Nationalstaat immer noch über eine Art von Vetoposition verfügt, aber eben alleine nicht mehr handlungs- oder zumindest nicht mehr entscheidungsfähig ist (Grande 1993, S. 52 f., 64 f.). Es liegt nahe, einem sich solchermaßen auch dem staatstheoretischen Zugriff immer mehr entziehenden Gebilde ironisch zu begegnen und es als leere Hülle zu begreifen, die „immer aufs Neue mit Inhalt gefüllt werden muss".

Jedenfalls ist dieser Art von Staat mit überkommenen Vorstellungen von linearen Beziehungen zwischen Volk und Regierung, Volkswillen und politischen Entscheidungen kaum mehr beizukommen (Noetzel in diesem Band). Die variabel gewordene „Geometrie" des Staates (Grande 1993, S. 67) verlangt auch von den gesellschaftlichen Kräften, die auf Beteiligung an den politischen Entscheidungen dringen, eine Neuorientierung und ein hohes Maß an Flexibilität.

Mit steigender Komplexität der Politik ist der Staat immer stärker auf die Kooperationsbereitschaft der Normadressaten angewiesen, teils weil nur diese über die für die Umsetzung von Entscheidungen notwendigen Informationen verfügen, teils weil der Implementationserfolg stark von ihrer aktiven Mitwirkung abhängt (vgl. auch Voigt 1995, S. 23).

Die zunehmenden internationalen Verflechtungen und die wirtschaftliche Globalisierung haben zudem neue Steuerungsprobleme geschaffen, deren Lösung oft nur durch Einbindung der gesellschaftlichen Kräfte möglich erscheint (Benz 2001, S. 236-238). Die zunehmende Dichte von Verhandlungsprozessen im Rahmen von Politiknetzwerken, korporatistischen Arrangements, Kommissionen usw. ist Ausdruck einer Steuerungsform, bei der der Staat vornehmlich als Koordinator und Moderator auftritt, der die disparaten Einzelinteressen in gemeinwohlver- trägliche politische Entscheidungen zu transformieren versucht (Grande 1993, S. 51, Voigt 1995, S. 13).

Der häufig so genannte kooperative Staat kompensiert seine geringer gewordene Durchsetzungskraft, indem er den organisierten Interessen eine Mitsouveränität einräumt, die diese in die Lage versetzt, in den informellen politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen als Tauschpartner des Staates zu agieren (Voigt 1995, S. 67, Grande 1993, S. 51). Ob solche Arrangements aber ein Ausdruck der Machtlosigkeit des Staates und ob beide Seiten hier wirklich gleichberechtigt sind, wie dies in der Diskussion über den kooperativen Staat gelegentlich postuliert wurde (Voigt 1995, S. 34 f.), mag eher bezweifelt werden.

Bei aller Kooperationsbereitschaft besitzt der Staat nach wie vor die Option, die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit weitgehend selbst zu gestalten, d. h. Verhandlungsgremien auch wieder abzuschaffen oder ihre Zusammensetzung zu ändern, einzelne Interessengruppen rechtlich und materiell zu fördern sowie Verhandlungsblockaden mit der Drohung hierarchischer Steuerung aufzulösen.